Freitag, 15. März 2013

Inkasso

------------------- Was ist die genaue Definition von Inkasso? Unter Inkasso versteht man die geschäftsmäßige Eintreibung von fremden Forderungen. Professionelle Inkasso-unternehmen werden dabei vom Gläubiger beauftragt, den Forderungseinzug stellvertretend für sie beim Schuldner vorzunehmen. Ein anderer gebräuchlicher Name für Inkasso lautet auch Forderungsmanagement. Seriöse Inkasso-Unternehmen verschaffen Ihnen wieder Liquidität Inkassounternehmen, Inkassobüros und Inkassofirmen sorgen dafür, dass Ihre offenen Forderungen schnellstmöglich wieder eingetrieben werden. Garantierte Rechts-sicherheit und zügige Bearbeitung sind Merkmale des professionellen Forderungs-managements, das Ihnen zu mehr Liquidität verhilft. Ein weiterer Vorteil bei der Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens liegt in der Zeitersparnis. Sie können sich wieder zu 100% Ihrem Tagesgeschäft widmen, während seriöse und effizient arbeitende Inkasso-Unternehmen Ihre Forderungen eintreiben. Warum sollten Sie ein Inkasso-Unternehmen beauftragen? Ein Gläubiger hat das Recht, sich an ein Inkassounternehmen oder Inkassobüro zu wenden, wenn der Schuldner nach mindestens zwei Mahnschreiben nicht reagiert hat. Nach Erteilung einer Vollmacht kann das Inkassounternehmen noch am gleichen Tag mit der Einziehung der offenen Forderungen beginnen. Dabei haben fachliche Kompetenz und der individuelle Umgang mit dem jeweiligen Inkassofall einen entscheidenden Vorteil gegenüber den oft ernüchternden Eigenversuchen des Gläubigers an sein Geld zu kommen.

Inkasso beauftragen: So geht's

------------------- Inkassounternehmen beauftragen: Viele Unternehmer müssen feststellen, dass sie für den Einzug ihrer Forderungen immer mehr Zeit, Personal und damit auch Kosten aufwenden müssen. Selbst wenn die Buchhaltung des Betriebes auf dem Laufenden ist und das Mahnwesen konsequent betrieben wird, bleibt der Erfolg nicht selten aus. Kunden zahlen ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht. Das ist eine Gefahr für die Liquidität der Betriebe. Die schlechteste Lösung dieser Misere ist, auf die berechtigten Forderungen zu verzichten. Aber auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erscheint vielen nicht als die optimale Lösung für sich, wenn die Kundenbeziehung nicht gestört werden soll. Inkasso über ein zugelassenes Inkassounternehmen wäre noch eine Alternative – aber wie? Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, beantwortet Fragen, die ihm in Gesprächen über dieses Thema am häufigsten gestellt werden. Wer kann sich an ein Inkassobüro wenden? Sobald eine Forderung berechtigt ist, kann sich jeder damit an ein Inkassobüro wenden. Jede Branche und jede geschäftsfähige volljährige Privatperson. Ab welcher Summe kann ich mich an ein Inkassounternehmen wenden? Grundsätzlich erst einmal mit jeder Summe, denn Geld ist für jeden unterschiedlich viel wert. Bei den in Deutschland ansässigen Inkassounternehmen gibt es aber Unterschiede: Wir, wie auch viele andere, werden sowohl bei Einzelforderungen als auch bei Forderungen unter 100,- Euro tätig. Andere werden erst bei einer bestimmten Mindestsumme tätig, und/oder verlangen bestimmte Forderungsstückzahlen. Was kostet mich rein die Beauftragung eines Inkassounternehmens? Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt: Einige Unternehmen erwarten eine Mitgliedschaft, also Beiträge. Andere verkaufen Auftragszettel, Coupons, die eine Art Rabattsystem darstellen sollen und deren Preis nach Menge und Höhe der in Auftrag gegebenen Forderungsausfälle gestaffelt sind. Erst dann werden sie tätig. Bei uns wie bei etlichen anderen gibt es keine Vorlaufkosten. Die reine Beauftragung kostet nichts. Wie gebe ich einen Forderungseinzug bei einem Inkassobüro in Auftrag? Es gibt Inkassounternehmen, da geht die Auftragserteilung nur online. Oder man muss erst o. g. Bedingungen erfüllen, bevor das Unternehmen tätig wird. Bei uns z.B. kann man einfach seine offene Rechnung per Mail oder Fax senden. Sollten es viele Forderungen sein reicht eine Excel-Tabelle oder Kontoauszug. Wir sind bemüht, den Zeitaufwand des Kunden so gering wie möglich zu halten. Zudem haben wir Kunden in ganz Deutschland sowie im Ausland. Da sind Fax und Computer das gängige Kommunikationsmittel. Wie geht es weiter, wenn ich meine offenen Rechnungen geschickt habe? Nach der Beauftragung durch den Mandanten ist der erste Schritt eine schriftliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Ein zusätzliches telefonisches Mahnverfahren durch psychologisch geschultes Personal hilft nicht selten, unnötige Prozesse zu vermeiden. Gleichzeitig erfolgt die Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens. Sollte das vorgerichtliche Verfahren zu keinem Erfolg führen, wird sofort das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren veranlasst. Bei kleinen Forderungen sollte das nach Rücksprache und Freigabe mit bzw. durch den Mandanten geschehen. Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ein Prozessanwalt beauftragt werden. Bei uns z.B. hat der Kunde einen festen Ansprechpartner mit juristischer Ausbildung und die Möglichkeit, unseren Kunden-Online-Informations-Dienst zu nutzen. Dieser ermöglicht es ihm, sich jeder Zeit über den aktuellen Stand seiner „Akte“ zu informieren. Was bekomme ich bei erfolgreichem Einzug bzw. was kostet mich der Nichterfolg? - Inkassogebühren berechnen Hier unsere Vorgehensweise als Beispiel: Wir warten in der Regel, bis die angefallene Inkassovergütung durch Zahlungen des Schuldners gedeckt ist. Ist nämlich ein Schuldner in Zahlungsverzug, ist jeder Gläubiger berechtigt, entweder anwaltliche Unterstützung oder im selben Umfang die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Die dabei entstehende Inkassovergütung hat der Schuldner als Verzugsschaden zu ersetzen. Aus Kostengründen sollte daher keiner auf die Hinzuziehung eines fachkundigen Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Beträge im Nichterfolgsfall in einem überschaubaren Rahmen halten. Bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren zahlt der Mandant kein Honorar. Es wird lediglich eine nach dem Wert der Hauptforderung gestaffelte Nichterfolgspauschale zwischen 10,- Euro und max. 100,- Euro sowie bare Auslagen berechnet. War der Einzug dagegen auf „ganzer Linie“ erfolgreich, wird von der eingezogenen Hauptforderung keine Erfolgsprovision einbehalten. Der Mandant bekommt seine Hauptforderung zu 100% ausbezahlt. Hierbei trägt der Schuldner die Kosten. Über die Konditionen des ausgewählten Inkassounternehmens sollte man sich vorher jedoch unbedingt umfassend informieren. Inkassobüros arbeiten bundesweit unterschiedlich (und leider nicht alle mit der nötigen Transparenz für den Kunden). Was muss ich bei der Auswahl eines geeigneten Inkassounternehmens beachten? Ein Kriterium ist die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU). Voraussetzung für diese ist dort nämlich z.B. der Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse sowie umfangreicher theoretischer und praktischer Rechtskenntnisse und sie unterliegt strengeren Voraussetzungen als der Gesetzgeber an die Registrierung einer Inkassoerlaubnis knüpft! Ein TÜV-Siegel „geprüftes Inkasso“ und eine Bearbeitung überwiegend durch ausgebildete Volljuristen stellen weitere Qualitätsmerkmale dar. Unser Unternehmen kann diese Merkmale bieten. Leider gibt es aber noch viel zu wenige in der Branche mit diesem Qualitätsstandard. Was kann ich tun, um Zahlungsausfälle zu vermeiden, oder sie wenigstens zu minimieren? Ganz wichtig ist die schriftliche Dokumentation aller Schritte vom Angebot, Kundenbestellung, Vertragsabschluss bis hin zur Auftragsbestätigung. Sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung empfiehlt sich der Hinweis, dass die Leistung oder Lieferung auf Basis „beigefügter“ Geschäftsbedingungen erbracht wird – diese sollten unbedingt Regelungen über den normalen und verlängerten Eigentumsvorbehalt enthalten. Bei einer eventuellen Kundeninsolvenz können solche Vereinbarungen dazu führen, dass Gläubiger doch noch ihr Geld erhalten. Absolutes Muss zur Vermeidung von Forderungsausfällen sind eine laufende Buchhaltung sowie ein konsequentes Mahnwesen. Inkassounternehmen sind aber auch gern bereit, dem Kunden zu helfen, z.B. bei der Optimierung des Forderungsmanagements, als Partner zu beraten.

Inkasso privat nutzen – so wird's gemacht

------------------- So treiben Sie Ihre privaten Forderungen ein Nicht nur Geschäftsleute haben oft damit zu kämpfen, offene Rechnungen bei Ihren Kunden einzufordern. Immer wieder kommt es auch bei privaten Personen vor, dass hier Geldbeträge über ein Inkassobüro angefordert werden müssen, weil eine Firma den irrtümlich an Sie geleisteten Betrag nicht zurückzahlt oder Geld verliehen wurde und eine Rückzahlung jetzt schon länger ausgeblieben ist. Hier haben Sie als Privatperson genauso wie Unternehmer und Geschäftsleute, die Möglichkeit, ein Inkassobüro zu beauftragen oder sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid anzufordern. Voraussetzung für diese Möglichkeiten der Geldeintreibung ist immer, dass Sie einen berechtigten Anspruch auf diese Forderung haben.1 Dies bedeutet, dass Sie mittels eines schriftlichen Vertrages oder eines anderen schriftlichen Beleges belegen können, dass Ihnen diese Forderung zusteht. Es gibt diverse Unternehmen, die Ihnen hier Ihre Dienste anbieten und für Sie so eine Forderung versuchen einzutreiben. Google Anzeigen Offene Rechnungen? Inkasso: Schnell und professionell. Für mehr Geld in Ihrer Kasse. www.legial.de 2 In der Regel entstehen hier für den Schuldner sehr hohe Mahn- und Inkassokosten. Deswegen ist es immer besser, wenn Sie erst einmal selber versuchen, dass Geld auf gegenseitig übereinkommende Weise wieder zurückzubekommen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, dann können Sie ein Inkassobüro beauftragen.3 Wenn das Inkassobüro auch nicht erfolgreich ist, dann müssen Sie wahrscheinlich für die Kosten des Büros aufkommen, außer Sie haben vereinbart, dass nur im Erfolgsfalle gezahlt wird. Wenn der Schuldner trotz der Bemühungen des Inkassobüros nicht zahlt, dann können Sie immer noch den Weg des gerichtlichen Mahnbescheides gehen.4 Hier füllen Sie ein dafür vorgesehenes Formular aus, bezahlen im Voraus eine Verwaltungsgebühr, und warten ab, was passiert. Der Schuldner bekommt den Bescheid per Einschreibesendung vom Gericht zugesandt und hat die Möglichkeit, hier auf verschiedene Weise zu reagieren.5 Wenn auch hier keine Zahlung erfolgt, dann kommt es unter Umständen zu einer Gerichtsverhandlung. Wenn hier zu Ihren Gunsten entschieden wird, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. 6 Bedenken Sie aber, dass dieser Weg über eine Gerichtsverhandlung mit hohen Kosten verbunden ist, die Sie teilweise vorstrecken müssen. Wenn die Person oder das Unternehmen hier zahlungsunfähig sind und bereits eine eidesstattliche Versicherung geleistet haben, dann bleiben Sie womöglich auf Ihrer Forderung und auch auf den Kosten sitzen.

Inkasso beauftragen ist ein cleverer Weg, um frühzeitig die Liquidität

------------------- Inkasso beauftragen ist oft zwingend notwendig, um nicht selbst in die Mühlen aus Liquiditätsproblemen und Rückläufige Umsätze zu geraten. Viele gestandene und junge Unternehmer scheuen sich, langjährige Kunden, die stets pünktlich zahlten, in härterer Gangart an ausstehende Rechnungen zu erinnern. Letzter Ausweg, nach allen sanften Versuchen und Mahnschreiben, ist das Inkasso beauftragen. Kurz gesagt: Schutz zum Selbstschutz. Inkasso beauftragen ist möglich, aber welches Inkassounternehmen nehmen? ZUM THEMA: Inkasso beauftragen leicht gemacht Inkasso beauftragen Schnelle Antworten auf häufige Fragen Inkasso beauftragen: Vorteile eines profesionellen Inkasso Hat sich eine Finanzabteilung, der Finanzvorstand oder der Unternehmer zum Inkasso beauftragen durchgerungen bleiben Fragen offen. Die gehen über die Wertgrenze hinaus, ab dem ein Inkasso lohnt. Wem nützen schon Wertberichtigungen, bzw. noch schlimmer Abschreibungen, durch Totalausfälle. Ein Inkasso beauftragen ist da die bessere Lösung. Denn für so manchen Unternehmer ist die Marktintransparenz erschreckend. Woher soll ein Unternehmer bei der Vielzahl der Anbieter wissen welche Inkassounternehmen gut ist. Gütekriterien bisher Fehlanzeige. Ein den Markt dominierender bundesweiter Infoservice zum Thema "Inkasso beauftragen" fehlt gleichfalls im Netz. Ergo: Der Unternehmer ist mit dieser Frage allein. Einfache Lösung bei der Frage: Inkasso beauftragen Ja oder Nein. Für Unternehmer zählen schnelle und einfache Lösungen zu erschwinglichen Kosten. Genau da setzt www.einfachinkasso.de an und hilft hier direkt. Die Vorteile von www.einfachinkasso.de sind die unkomplizierte Kontaktaufnahme über die bundesweite kostenfreie Servicenummer 0800137737718 die aus allen Netzen erreichbar ist. Damit erledigt sich Recherche und viele Anrufe bei einzelnen Inkassounternehmen, die oft nur Teilgebiete wie spezielle Branchen, Leasing, Auslandsforderungen, Factoring oder erst ab 10.000 Euro-Forderungen aktiv werden. Somit gibt es kostenfrei Soforthilfe, in der für Unternehmen wichtigen hohen Geschwindigkeit. Sie können so schnellstens eigene Forderungen eintreiben lassen. Einfachinkasso.de agiert bundesweit und gewährleistet durch moderne Kommunikationstechnik, dass man nicht persönlich beim Inkassodienst vorstellig zu werden braucht. Dadurch erübrigt sich das Inkassounternehmen vor Ort. Für Geschäftsleute, Unternehmer, Finanzabteilungen und Privatleute lohnt sich das Inkasso beauftragen, denn www.einfachinkasso.de funktioniert überall. ... Inkasso beauftragen: Eine Überlebensfrage und der Profi-Weg ohne Kundenstress - weiter lesen auf FOCUS Online: http://infoseiten.focus.de/inkasso-beauftragen.html

Inkasso Beauftragen ohne Kosten

------------------- Inpago Inkasso bietet die einfache Möglichkeit, offene Forderungen zu realisieren. Inkasso über unsere webbasierte Mandantenplattform ist in der Regel die günstigste und risikoärmste Alternative zum herkömmlichen Inkasso. Melden Sie sich jetzt über das untenstehende Formular und lassen Sie sich von unserer Arbeit überzeugen! Sie möchten weitere Informationen zu unseren Inkasso-Dienstleistungen? Hier erklären wir… … wieso Sie überhaupt ein Inkasso-Unternehmen beautragen sollten. … wie Inkasso bei uns funktioniert. … warum Inkasso bei INPAGO für Sie kostenfrei ist. … und wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Inkasso. Haben Sie weitere Fragen? Beauftragen Sie uns mit einem Rückruf für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Die Anmeldung erfolgt in drei Schritten: Anmeldung auf dieser Seite Rücksendung der Inkasso-Vollmacht Freischaltung zu unserem Online-Mandantensystem Nachdem Sie sich auf dieser Seite angemeldet haben, erhalten Sie eine eMail mit der bereits vorausgefüllten Inkasso-Vollmacht. Diese benötigen wir, um in Ihrem Namen tätig werden zu dürfen. Senden Sie uns diese bitte unterschrieben per Fax oder Post zurück. Nach Prüfung der Vollmacht wird Ihr geschützter, persönlicher Zugang zu unserem Mandantensystem umgehend freigeschaltet – nun können Sie Ihre Forderungen übergeben und das Inkasso-Verfahren einleiten.

Inkasso, Mahnung, Mahnbescheid

------------------- Warum ist Inkasso-Sofort.de so günstig bei einem einfachen anwaltlichen Mahnschreiben? Wie hoch sind die Chancen, dass ich mit Inkasso-Sofort.de zu meinem Geld komme? Wann muss mein Schuldner die Kosten der Beauftragung (von Inkasso-Sofort.de) bezahlen und wann ist die Nutzung somit für mich völlig kostenlos? Ab welchem Betrag lohnt sich Inkasso-Sofort.de für mich? Ist Inkasso-Sofort.de auch für Gewerbetreibende interessant? Kommt Inkasso-Sofort.de auch für Privatleute in Frage? Ich habe bei einem gewerblichen EBAY-Händler eine Ware gekauft und bereits per Vorkasse bezahlt. Der Verkäufer (Händler) liefert aber nicht. Kann ich auch hier Inkasso-Sofort.de nutzen? Ist die Sicherheit meiner Daten gewährleistet? Wo finde ich die aktuelle Preisliste? Anwaltliche Mahnung und gerichtlicher Mahnbescheid Was ist ein außergerichtliches Mahnschreiben ab 14,99 EUR? Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid? Haben die Mahnschreiben über Inkasso-Sofort.de rechtliche Relevanz? Technisches Warum benötige ich Flash-Player, um mich einzuloggen? Wo bekomme ich den aktuellen Flash-Player? Obwohl ich den Flash-Player installiert habe, sehe ich nichts! Warum ist Inkasso-Sofort.de so günstig bei einem einfachen anwaltlichen Mahnschreiben? Bei uns trägt der Mandant seine Daten und die Daten des Gegners selbst in den Online-Service ein. Anschließend übermittelt er uns seine Nachweise direkt online per Upload. Folglich ist der Aufwand durch die Online-Abwicklung bei Inkasso-Sofort.de viel geringer. Diesen Kostenvorteil geben wir direkt an Sie weiter. Zusätzlich sparen Sie sich somit auch noch den Gang zum Anwalt. Wie hoch sind die Chancen, dass ich mit Inkasso-Sofort.de zu meinem Geld komme? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt vom Schuldner, der Höhe der Forderung, etc. ab. Erfahrungsgemäß zahlt ein sehr großer Teil der angemahnten Schuldner. Wann muss mein Schuldner die Kosten der Beauftragung (von Inkasso-Sofort.de) bezahlen und wann ist die Nutzung somit für mich völlig kostenlos? Voraussetzung ist, dass Sie eine berechtigte Forderung haben und Ihr Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet. Ein Zahlungsverzug liegt beispielsweise dann vor, wenn Ihr Schuldner bei einer fälligen Rechnungs- und Mahnungsfrist nicht gezahlt hat. Dann hat er auch die Kosten unserer Beauftragung in vollem Umfang zu tragen. Voraussetzung ist natürlich auch, dass er nicht insolvent ist. Ab welchem Betrag lohnt sich Inkasso-Sofort.de für mich? Bei jedem Betrag, gerade auch bei Kleinstbeträgen lohnt sich eine Beauftragung, da Sie Ihre Forderung mit geringem Aufwand durchsetzen können. Die einmaligen Kosten für ein anwaltliches Mahnschreiben ab 14,99 EUR werden automatisch zu Ihrer Forderung hinzugerechnet und müssen im Falle des Verzugs von Ihrem Schuldner vollständig übernommen werden. Ist Inkasso-Sofort.de auch für Gewerbetreibende interessant? Ja, gerade für Gewerbetreibende kann Inkasso-Sofort.de die Unternehmensliquidität dauerhaft sichern. Da Sie über Inkasso-Sofort.de Ihre Forderungen einfach online verwalten können und jederzeit im Blick haben, können Sie so konsequent Ihre Außenstände eintreiben lassen. Kommt Inkasso-Sofort.de auch für Privatleute in Frage? Ja. Jeder, der eine berechtigte Forderung gegenüber einem Dritten hat, kann unseren Online-Service nutzen, um ein anwaltliches Mahnschreiben oder einen Mahnbescheid online zu beauftragen. Ich habe bei einem gewerblichen EBAY-Händler eine Ware gekauft und bereits per Vorkasse bezahlt. Der Verkäufer (Händler) liefert aber nicht. Kann ich auch hier Inkasso-Sofort.de nutzen? Ja. Aber zunächst müssen Sie den Verkäufer in Lieferverzug setzen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Fordern Sie den Verkäufer am besten schriftlich per Einschreiben auf, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern und erklären Sie, dass Sie nach Fristablauf bei Nichtlieferung vom Kaufvertrag zurücktreten. Setzen Sie für diesen Fall gleichzeitig eine Frist von weiteren 10 Tagen für die Rückzahlung des Kaufpreises. Sollte dann weder eine Zahlung noch eine Lieferung erfolgen, können Sie unseren Online-Service nutzen, um Ihr bereits gezahltes Geld zurückzufordern. Ist die Sicherheit meiner Daten gewährleistet? Alle Anwälte der SweBo Anwaltssozietät (Inkasso-Sofort.de) unterliegen, wie auch der Anwalt vor Ort, der anwaltlichen Schweigepflicht. Vor diesem Hintergrund sind Ihre Daten sicher. Wo finde ich die aktuelle Preisliste? Unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier zum Download als PDF. Was ist ein außergerichtliches Mahnschreiben ab 14,99 EUR? Bei diesem Verfahren wird aufgrund Ihrer Angaben eine anwaltliche Mahnung per Brief an Ihren Schuldner geschickt. In dieser schriftlichen Zahlungsaufforderung wird noch einmal mit Nachdruck auf die Ernsthaftigkeit Ihrer Forderung eingegangen. Zumeist sieht Ihr Schuldner es ein und zahlt Ihre Forderung. Ein Beispielanschreiben sehen Sie hier. Die Kosten dieses Schreibens werden Ihrem Schuldner zusätzlich berechnet und sind grundsätzlich von diesem zu tragen. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihre Forderung berechtigt ist und ein Zahlungsverzug vorliegt. Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid? Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid kann man einen Titel gegen den Schuldner erwirken. Nur mit Aushändigung des Titels kann eine Vollstreckung durchgeführt werden. Die Vollstreckung kann beispielsweise durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder durch eine Kontopfändung veranlasst werden. Bei unserem Service Mahnbescheid wird nach Eingabe Ihrer Daten und Forderungsdetails ein Antrag zum Erlass eines Mahnbescheids an das zuständige Mahngericht gesandt. Anschließend können Sie den Status Ihrer Beauftragung über unseren Online-Service mitverfolgen. Zusätzlich benachrichtigen wir Sie bei allen wichtigen Vorkommnissen per Email. Haben die Mahnschreiben über Inkasso-Sofort.de rechtliche Relevanz? Falls Sie Ihren Schuldner vorher noch nicht rechtswirksam in Verzug gesetzt haben, tritt dieser Verzug durch die Zahlungsaufforderung zu dem in dem Mahnschreiben genannten Termin ein. Verzug im rechtlichen Sinne ist Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Forderung gerichtlich geltend machen können. Somit haben unsere außergerichtlichen Mahnschreiben rechtliche Relevanz. Warum benötige ich Flash-Player, um mich einzuloggen? Der Online-Service wurde mit aktueller Flash-Technologie umgesetzt, um eine bestmögliche Benutzung zu gewährleisten. Dadurch wird für Sie die Benutzung einfacher, schneller und vor allem sicherer als dies bei anderen Anbietern der Fall ist. Sollten Sie technische Schwierigkeiten beim Starten unseres Online-Service haben, nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns das Problem zu schildern. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Wo bekomme ich den aktuellen Flash-Player? Den aktuellen FlashPlayer erhalten Sie kostenlos bei adobe.com als Download. Nach dem Download können Sie den FlashPlayer installieren und unseren Online-Service nutzen.Gegebenenfalls muss Ihr Browser bzw. unsere Website nach der Installation neu gestartet werden. Obwohl ich Flash-Player installiert habe, sehe ich nichts! Möglicherweise haben Sie JavaScript oder ActiveX (im Internet Explorer) deaktiviert. Sie müssen entweder ActiveX (im Internet Explorer) aktivieren oder einen anderen Browser nutzen. Wir empfehlen die Nutzung von Firefox als Browser.

Inkasso Probleme

-------------------Hallo, ich hab meinen Fitnessvertrag gekündigt mit Attest bzw es versucht doppelter Bandscheibenvorfall mit Lähmung im Bein.Daraufhin bekam ich ein schreiben das sie es nicht anerkennen da könnte sport helfen. Habt die Einzugsermächtigung wiederrufen, nichts mehr gehört. Nun bekam ich gestern ein schreiben von einem Inkasso unternehmen und muss feststellen das der Fitnessstudiobetreiber mit 2 weiteren Geschäftsführern (2 Geschäftsfüher Fitnesstudio)auch das Inkassounternehmen betreibt. Ist das rechtens das er mir nun noch inkassogebüren in Rechnung stellen darf obwohl er selber inhaber des Studios ist? Nun soll ich die Gebüren von einem Jahr zahlen und Inkassokosten. Habe keine Mahnung bekommen.Vielleicht könnt ihr mir helfen gibt es dazu Urteile? ------------------- Inkassoprobleme Geschäftsfüher dieselben Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das braucht keine Bestätigung. Eine fristlose Kündigung wegen wichtigem Grund (und der liegt bei dir mit Bandscheibenvorfall eindeutig vor) können sie auch nicht einfach so ablehnen. Selbst wenn "Sport helfen könnte" sollte dies vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt werden. Also gibt es wohl keinen Grund, die Kündigung abzulehnen. Inkassogebühren sind wegen deiner Kündigung erst mal nicht erstattungsfähig, da gibt es hunderte Urteile. Thehellion hier im Forum sammelt die fleissig. Insofern brauchst du ziemlich sicher keine Inkassogebühren und co. bezahlen egal wie es ausgeht. Das dieselben das betreiben ist eine Grauzone. Rein rechtlich dürfen die das. Rein praktisch rennen sie damit aber vor Gericht gegen eine Wand. Gerichte urteilen fast immer aus der Sicht "Welche Kosten sind notwendig, welche vermeidbar". Und wenn dieselben Geschäftsführer über ein Inkassobüro Mahnbriefe verschicken, dann können sie das auch vom Fittnessstudio selbst verschicken. Das Problem: Manche Gerichte urteilen in manchen Fällen ("Schuldner meldet sich nie"), dass durchaus Inkassogebühren erstattungsfähig sind. Es klingt also auf den ersten Blick lukrativ, Inkassobüros zu betreiben. Aber ich würde mir da keine Sorgen machen. Ich würde (weil ich nicht in die Argumentationskette "Der meldet sich nicht" rennen will) exakt einmal per Einschreiben was ans Inkassobüro schicken. Beispielsweise------- Hallo. Der Vertrag wurde gekündigt mit wichtigem grund: Ich habe einen Bandscheibenvorfall mit Lähmungserscheinungen. Gebühren auf gekündigte Verträge zu erheben ist unzulässig. Ich erkenne wegen Personengleichheit auch Ihr Inkassobüro nicht an. Ich weise sämtliche Forderungen zurück. Weitere Schreiben von Ihnen oder von Vertragsanwälten bleiben unbeantwortet und ändern an meiner Haltung nichts. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner Daten gemäß BDSG. Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen (z.B. Schufa-Einträge). Ich untersage Ihnen insbesondere telefonische Kontakte.