Freitag, 15. März 2013
Inkasso privat nutzen – so wird's gemacht
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So treiben Sie Ihre privaten Forderungen ein
Nicht nur Geschäftsleute haben oft damit zu kämpfen, offene Rechnungen bei Ihren Kunden einzufordern. Immer wieder kommt es auch bei privaten Personen vor, dass hier Geldbeträge über ein Inkassobüro angefordert werden müssen, weil eine Firma den irrtümlich an Sie geleisteten Betrag nicht zurückzahlt oder Geld verliehen wurde und eine Rückzahlung jetzt schon länger ausgeblieben ist.
Hier haben Sie als Privatperson genauso wie Unternehmer und Geschäftsleute, die Möglichkeit, ein Inkassobüro zu beauftragen oder sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid anzufordern. Voraussetzung für diese Möglichkeiten der Geldeintreibung ist immer, dass Sie einen berechtigten Anspruch auf diese Forderung haben.1
Dies bedeutet, dass Sie mittels eines schriftlichen Vertrages oder eines anderen schriftlichen Beleges belegen können, dass Ihnen diese Forderung zusteht. Es gibt diverse Unternehmen, die Ihnen hier Ihre Dienste anbieten und für Sie so eine Forderung versuchen einzutreiben.
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In der Regel entstehen hier für den Schuldner sehr hohe Mahn- und Inkassokosten. Deswegen ist es immer besser, wenn Sie erst einmal selber versuchen, dass Geld auf gegenseitig übereinkommende Weise wieder zurückzubekommen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, dann können Sie ein Inkassobüro beauftragen.3
Wenn das Inkassobüro auch nicht erfolgreich ist, dann müssen Sie wahrscheinlich für die Kosten des Büros aufkommen, außer Sie haben vereinbart, dass nur im Erfolgsfalle gezahlt wird. Wenn der Schuldner trotz der Bemühungen des Inkassobüros nicht zahlt, dann können Sie immer noch den Weg des gerichtlichen Mahnbescheides gehen.4
Hier füllen Sie ein dafür vorgesehenes Formular aus, bezahlen im Voraus eine Verwaltungsgebühr, und warten ab, was passiert. Der Schuldner bekommt den Bescheid per Einschreibesendung vom Gericht zugesandt und hat die Möglichkeit, hier auf verschiedene Weise zu reagieren.5
Wenn auch hier keine Zahlung erfolgt, dann kommt es unter Umständen zu einer Gerichtsverhandlung. Wenn hier zu Ihren Gunsten entschieden wird, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. 6
Bedenken Sie aber, dass dieser Weg über eine Gerichtsverhandlung mit hohen Kosten verbunden ist, die Sie teilweise vorstrecken müssen. Wenn die Person oder das Unternehmen hier zahlungsunfähig sind und bereits eine eidesstattliche Versicherung geleistet haben, dann bleiben Sie womöglich auf Ihrer Forderung und auch auf den Kosten sitzen.
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