Freitag, 15. März 2013

Inkasso Probleme

-------------------Hallo, ich hab meinen Fitnessvertrag gekündigt mit Attest bzw es versucht doppelter Bandscheibenvorfall mit Lähmung im Bein.Daraufhin bekam ich ein schreiben das sie es nicht anerkennen da könnte sport helfen. Habt die Einzugsermächtigung wiederrufen, nichts mehr gehört. Nun bekam ich gestern ein schreiben von einem Inkasso unternehmen und muss feststellen das der Fitnessstudiobetreiber mit 2 weiteren Geschäftsführern (2 Geschäftsfüher Fitnesstudio)auch das Inkassounternehmen betreibt. Ist das rechtens das er mir nun noch inkassogebüren in Rechnung stellen darf obwohl er selber inhaber des Studios ist? Nun soll ich die Gebüren von einem Jahr zahlen und Inkassokosten. Habe keine Mahnung bekommen.Vielleicht könnt ihr mir helfen gibt es dazu Urteile? ------------------- Inkassoprobleme Geschäftsfüher dieselben Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das braucht keine Bestätigung. Eine fristlose Kündigung wegen wichtigem Grund (und der liegt bei dir mit Bandscheibenvorfall eindeutig vor) können sie auch nicht einfach so ablehnen. Selbst wenn "Sport helfen könnte" sollte dies vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt werden. Also gibt es wohl keinen Grund, die Kündigung abzulehnen. Inkassogebühren sind wegen deiner Kündigung erst mal nicht erstattungsfähig, da gibt es hunderte Urteile. Thehellion hier im Forum sammelt die fleissig. Insofern brauchst du ziemlich sicher keine Inkassogebühren und co. bezahlen egal wie es ausgeht. Das dieselben das betreiben ist eine Grauzone. Rein rechtlich dürfen die das. Rein praktisch rennen sie damit aber vor Gericht gegen eine Wand. Gerichte urteilen fast immer aus der Sicht "Welche Kosten sind notwendig, welche vermeidbar". Und wenn dieselben Geschäftsführer über ein Inkassobüro Mahnbriefe verschicken, dann können sie das auch vom Fittnessstudio selbst verschicken. Das Problem: Manche Gerichte urteilen in manchen Fällen ("Schuldner meldet sich nie"), dass durchaus Inkassogebühren erstattungsfähig sind. Es klingt also auf den ersten Blick lukrativ, Inkassobüros zu betreiben. Aber ich würde mir da keine Sorgen machen. Ich würde (weil ich nicht in die Argumentationskette "Der meldet sich nicht" rennen will) exakt einmal per Einschreiben was ans Inkassobüro schicken. Beispielsweise------- Hallo. Der Vertrag wurde gekündigt mit wichtigem grund: Ich habe einen Bandscheibenvorfall mit Lähmungserscheinungen. Gebühren auf gekündigte Verträge zu erheben ist unzulässig. Ich erkenne wegen Personengleichheit auch Ihr Inkassobüro nicht an. Ich weise sämtliche Forderungen zurück. Weitere Schreiben von Ihnen oder von Vertragsanwälten bleiben unbeantwortet und ändern an meiner Haltung nichts. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner Daten gemäß BDSG. Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen (z.B. Schufa-Einträge). Ich untersage Ihnen insbesondere telefonische Kontakte.

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