Freitag, 15. März 2013
Inkasso
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Was ist die genaue Definition von Inkasso?
Unter Inkasso versteht man die geschäftsmäßige Eintreibung von fremden Forderungen. Professionelle Inkasso-unternehmen werden dabei vom Gläubiger beauftragt, den Forderungseinzug stellvertretend für sie beim Schuldner vorzunehmen. Ein anderer gebräuchlicher Name für Inkasso lautet auch Forderungsmanagement.
Seriöse Inkasso-Unternehmen verschaffen Ihnen wieder Liquidität
Inkassounternehmen, Inkassobüros und Inkassofirmen sorgen dafür, dass Ihre offenen Forderungen schnellstmöglich wieder eingetrieben werden. Garantierte Rechts-sicherheit und zügige Bearbeitung sind Merkmale des professionellen Forderungs-managements, das Ihnen zu mehr Liquidität verhilft. Ein weiterer Vorteil bei der Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens liegt in der Zeitersparnis. Sie können sich wieder zu 100% Ihrem Tagesgeschäft widmen, während seriöse und effizient arbeitende Inkasso-Unternehmen Ihre Forderungen eintreiben.
Warum sollten Sie ein Inkasso-Unternehmen beauftragen?
Ein Gläubiger hat das Recht, sich an ein Inkassounternehmen oder Inkassobüro zu wenden, wenn der Schuldner nach mindestens zwei Mahnschreiben nicht reagiert hat. Nach Erteilung einer Vollmacht kann das Inkassounternehmen noch am gleichen Tag mit der Einziehung der offenen Forderungen beginnen. Dabei haben fachliche Kompetenz und der individuelle Umgang mit dem jeweiligen Inkassofall einen entscheidenden Vorteil gegenüber den oft ernüchternden Eigenversuchen des Gläubigers an sein Geld zu kommen.
Inkasso beauftragen: So geht's
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Inkassounternehmen beauftragen: Viele Unternehmer müssen feststellen, dass sie für den Einzug ihrer Forderungen immer mehr Zeit, Personal und damit auch Kosten aufwenden müssen. Selbst wenn die Buchhaltung des Betriebes auf dem Laufenden ist und das Mahnwesen konsequent betrieben wird, bleibt der Erfolg nicht selten aus. Kunden zahlen ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht. Das ist eine Gefahr für die Liquidität der Betriebe. Die schlechteste Lösung dieser Misere ist, auf die berechtigten Forderungen zu verzichten. Aber auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erscheint vielen nicht als die optimale Lösung für sich, wenn die Kundenbeziehung nicht gestört werden soll. Inkasso über ein zugelassenes Inkassounternehmen wäre noch eine Alternative – aber wie?
Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, beantwortet Fragen, die ihm in Gesprächen über dieses Thema am häufigsten gestellt werden.
Wer kann sich an ein Inkassobüro wenden?
Sobald eine Forderung berechtigt ist, kann sich jeder damit an ein Inkassobüro wenden. Jede Branche und jede geschäftsfähige volljährige Privatperson.
Ab welcher Summe kann ich mich an ein Inkassounternehmen wenden?
Grundsätzlich erst einmal mit jeder Summe, denn Geld ist für jeden unterschiedlich viel wert. Bei den in Deutschland ansässigen Inkassounternehmen gibt es aber Unterschiede: Wir, wie auch viele andere, werden sowohl bei Einzelforderungen als auch bei Forderungen unter 100,- Euro tätig. Andere werden erst bei einer bestimmten Mindestsumme tätig, und/oder verlangen bestimmte Forderungsstückzahlen.
Was kostet mich rein die Beauftragung eines Inkassounternehmens?
Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt: Einige Unternehmen erwarten eine Mitgliedschaft, also Beiträge. Andere verkaufen Auftragszettel, Coupons, die eine Art Rabattsystem darstellen sollen und deren Preis nach Menge und Höhe der in Auftrag gegebenen Forderungsausfälle gestaffelt sind. Erst dann werden sie tätig.
Bei uns wie bei etlichen anderen gibt es keine Vorlaufkosten. Die reine Beauftragung kostet nichts.
Wie gebe ich einen Forderungseinzug bei einem Inkassobüro in Auftrag?
Es gibt Inkassounternehmen, da geht die Auftragserteilung nur online. Oder man muss erst o. g. Bedingungen erfüllen, bevor das Unternehmen tätig wird. Bei uns z.B. kann man einfach seine offene Rechnung per Mail oder Fax senden. Sollten es viele Forderungen sein reicht eine Excel-Tabelle oder Kontoauszug. Wir sind bemüht, den Zeitaufwand des Kunden so gering wie möglich zu halten. Zudem haben wir Kunden in ganz Deutschland sowie im Ausland. Da sind Fax und Computer das gängige Kommunikationsmittel.
Wie geht es weiter, wenn ich meine offenen Rechnungen geschickt habe?
Nach der Beauftragung durch den Mandanten ist der erste Schritt eine schriftliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Ein zusätzliches telefonisches Mahnverfahren durch psychologisch geschultes Personal hilft nicht selten, unnötige Prozesse zu vermeiden. Gleichzeitig erfolgt die Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens. Sollte das vorgerichtliche Verfahren zu keinem Erfolg führen, wird sofort das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren veranlasst. Bei kleinen Forderungen sollte das nach Rücksprache und Freigabe mit bzw. durch den Mandanten geschehen.
Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ein Prozessanwalt beauftragt werden.
Bei uns z.B. hat der Kunde einen festen Ansprechpartner mit juristischer Ausbildung und die Möglichkeit, unseren Kunden-Online-Informations-Dienst zu nutzen. Dieser ermöglicht es ihm, sich jeder Zeit über den aktuellen Stand seiner „Akte“ zu informieren.
Was bekomme ich bei erfolgreichem Einzug bzw. was kostet mich der Nichterfolg? - Inkassogebühren berechnen
Hier unsere Vorgehensweise als Beispiel: Wir warten in der Regel, bis die angefallene Inkassovergütung durch Zahlungen des Schuldners gedeckt ist. Ist nämlich ein Schuldner in Zahlungsverzug, ist jeder Gläubiger berechtigt, entweder anwaltliche Unterstützung oder im selben Umfang die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Die dabei entstehende Inkassovergütung hat der Schuldner als Verzugsschaden zu ersetzen. Aus Kostengründen sollte daher keiner auf die Hinzuziehung eines fachkundigen Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Beträge im Nichterfolgsfall in einem überschaubaren Rahmen halten.
Bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren zahlt der Mandant kein Honorar. Es wird lediglich eine nach dem Wert der Hauptforderung gestaffelte Nichterfolgspauschale zwischen 10,- Euro und max. 100,- Euro sowie bare Auslagen berechnet.
War der Einzug dagegen auf „ganzer Linie“ erfolgreich, wird von der eingezogenen Hauptforderung keine Erfolgsprovision einbehalten. Der Mandant bekommt seine Hauptforderung zu 100% ausbezahlt. Hierbei trägt der Schuldner die Kosten.
Über die Konditionen des ausgewählten Inkassounternehmens sollte man sich vorher jedoch unbedingt umfassend informieren. Inkassobüros arbeiten bundesweit unterschiedlich (und leider nicht alle mit der nötigen Transparenz für den Kunden).
Was muss ich bei der Auswahl eines geeigneten Inkassounternehmens beachten?
Ein Kriterium ist die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU). Voraussetzung für diese ist dort nämlich z.B. der Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse sowie umfangreicher theoretischer und praktischer Rechtskenntnisse und sie unterliegt strengeren Voraussetzungen als der Gesetzgeber an die Registrierung einer Inkassoerlaubnis knüpft! Ein TÜV-Siegel „geprüftes Inkasso“ und eine Bearbeitung überwiegend durch ausgebildete Volljuristen stellen weitere Qualitätsmerkmale dar. Unser Unternehmen kann diese Merkmale bieten. Leider gibt es aber noch viel zu wenige in der Branche mit diesem Qualitätsstandard.
Was kann ich tun, um Zahlungsausfälle zu vermeiden, oder sie wenigstens zu minimieren?
Ganz wichtig ist die schriftliche Dokumentation aller Schritte vom Angebot, Kundenbestellung, Vertragsabschluss bis hin zur Auftragsbestätigung. Sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung empfiehlt sich der Hinweis, dass die Leistung oder Lieferung auf Basis „beigefügter“ Geschäftsbedingungen erbracht wird – diese sollten unbedingt Regelungen über den normalen und verlängerten Eigentumsvorbehalt enthalten. Bei einer eventuellen Kundeninsolvenz können solche Vereinbarungen dazu führen, dass Gläubiger doch noch ihr Geld erhalten. Absolutes Muss zur Vermeidung von Forderungsausfällen sind eine laufende Buchhaltung sowie ein konsequentes Mahnwesen. Inkassounternehmen sind aber auch gern bereit, dem Kunden zu helfen, z.B. bei der Optimierung des Forderungsmanagements, als Partner zu beraten.
Inkasso privat nutzen – so wird's gemacht
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So treiben Sie Ihre privaten Forderungen ein
Nicht nur Geschäftsleute haben oft damit zu kämpfen, offene Rechnungen bei Ihren Kunden einzufordern. Immer wieder kommt es auch bei privaten Personen vor, dass hier Geldbeträge über ein Inkassobüro angefordert werden müssen, weil eine Firma den irrtümlich an Sie geleisteten Betrag nicht zurückzahlt oder Geld verliehen wurde und eine Rückzahlung jetzt schon länger ausgeblieben ist.
Hier haben Sie als Privatperson genauso wie Unternehmer und Geschäftsleute, die Möglichkeit, ein Inkassobüro zu beauftragen oder sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid anzufordern. Voraussetzung für diese Möglichkeiten der Geldeintreibung ist immer, dass Sie einen berechtigten Anspruch auf diese Forderung haben.1
Dies bedeutet, dass Sie mittels eines schriftlichen Vertrages oder eines anderen schriftlichen Beleges belegen können, dass Ihnen diese Forderung zusteht. Es gibt diverse Unternehmen, die Ihnen hier Ihre Dienste anbieten und für Sie so eine Forderung versuchen einzutreiben.
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In der Regel entstehen hier für den Schuldner sehr hohe Mahn- und Inkassokosten. Deswegen ist es immer besser, wenn Sie erst einmal selber versuchen, dass Geld auf gegenseitig übereinkommende Weise wieder zurückzubekommen. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, dann können Sie ein Inkassobüro beauftragen.3
Wenn das Inkassobüro auch nicht erfolgreich ist, dann müssen Sie wahrscheinlich für die Kosten des Büros aufkommen, außer Sie haben vereinbart, dass nur im Erfolgsfalle gezahlt wird. Wenn der Schuldner trotz der Bemühungen des Inkassobüros nicht zahlt, dann können Sie immer noch den Weg des gerichtlichen Mahnbescheides gehen.4
Hier füllen Sie ein dafür vorgesehenes Formular aus, bezahlen im Voraus eine Verwaltungsgebühr, und warten ab, was passiert. Der Schuldner bekommt den Bescheid per Einschreibesendung vom Gericht zugesandt und hat die Möglichkeit, hier auf verschiedene Weise zu reagieren.5
Wenn auch hier keine Zahlung erfolgt, dann kommt es unter Umständen zu einer Gerichtsverhandlung. Wenn hier zu Ihren Gunsten entschieden wird, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. 6
Bedenken Sie aber, dass dieser Weg über eine Gerichtsverhandlung mit hohen Kosten verbunden ist, die Sie teilweise vorstrecken müssen. Wenn die Person oder das Unternehmen hier zahlungsunfähig sind und bereits eine eidesstattliche Versicherung geleistet haben, dann bleiben Sie womöglich auf Ihrer Forderung und auch auf den Kosten sitzen.
Inkasso beauftragen ist ein cleverer Weg, um frühzeitig die Liquidität
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Inkasso beauftragen ist oft zwingend notwendig, um nicht selbst in die Mühlen aus Liquiditätsproblemen und Rückläufige Umsätze zu geraten. Viele gestandene und junge Unternehmer scheuen sich, langjährige Kunden, die stets pünktlich zahlten, in härterer Gangart an ausstehende Rechnungen zu erinnern. Letzter Ausweg, nach allen sanften Versuchen und Mahnschreiben, ist das Inkasso beauftragen. Kurz gesagt: Schutz zum Selbstschutz.
Inkasso beauftragen ist möglich, aber welches Inkassounternehmen nehmen?
ZUM THEMA:
Inkasso beauftragen leicht gemacht
Inkasso beauftragen
Schnelle Antworten auf häufige Fragen Inkasso beauftragen: Vorteile eines profesionellen Inkasso
Hat sich eine Finanzabteilung, der Finanzvorstand oder der Unternehmer zum Inkasso beauftragen durchgerungen bleiben Fragen offen. Die gehen über die Wertgrenze hinaus, ab dem ein Inkasso lohnt. Wem nützen schon Wertberichtigungen, bzw. noch schlimmer Abschreibungen, durch Totalausfälle. Ein Inkasso beauftragen ist da die bessere Lösung. Denn für so manchen Unternehmer ist die Marktintransparenz erschreckend. Woher soll ein Unternehmer bei der Vielzahl der Anbieter wissen welche Inkassounternehmen gut ist. Gütekriterien bisher Fehlanzeige. Ein den Markt dominierender bundesweiter Infoservice zum Thema "Inkasso beauftragen" fehlt gleichfalls im Netz. Ergo: Der Unternehmer ist mit dieser Frage allein.
Einfache Lösung bei der Frage: Inkasso beauftragen Ja oder Nein.
Für Unternehmer zählen schnelle und einfache Lösungen zu erschwinglichen Kosten. Genau da setzt www.einfachinkasso.de an und hilft hier direkt. Die Vorteile von www.einfachinkasso.de sind die unkomplizierte Kontaktaufnahme über die bundesweite kostenfreie Servicenummer 0800137737718 die aus allen Netzen erreichbar ist. Damit erledigt sich Recherche und viele Anrufe bei einzelnen Inkassounternehmen, die oft nur Teilgebiete wie spezielle Branchen, Leasing, Auslandsforderungen, Factoring oder erst ab 10.000 Euro-Forderungen aktiv werden. Somit gibt es kostenfrei Soforthilfe, in der für Unternehmen wichtigen hohen Geschwindigkeit. Sie können so schnellstens eigene Forderungen eintreiben lassen. Einfachinkasso.de agiert bundesweit und gewährleistet durch moderne Kommunikationstechnik, dass man nicht persönlich beim Inkassodienst vorstellig zu werden braucht. Dadurch erübrigt sich das Inkassounternehmen vor Ort.
Für Geschäftsleute, Unternehmer, Finanzabteilungen und Privatleute lohnt sich das Inkasso beauftragen, denn www.einfachinkasso.de funktioniert überall.
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Inkasso beauftragen: Eine Überlebensfrage und der Profi-Weg ohne Kundenstress - weiter lesen auf FOCUS Online: http://infoseiten.focus.de/inkasso-beauftragen.html
Inkasso Beauftragen ohne Kosten
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Inpago Inkasso bietet die einfache Möglichkeit, offene Forderungen zu realisieren. Inkasso über unsere webbasierte Mandantenplattform ist in der Regel die günstigste und risikoärmste Alternative zum herkömmlichen Inkasso.
Melden Sie sich jetzt über das untenstehende Formular und lassen Sie sich von unserer Arbeit überzeugen!
Sie möchten weitere Informationen zu unseren Inkasso-Dienstleistungen? Hier erklären wir…
… wieso Sie überhaupt ein Inkasso-Unternehmen beautragen sollten.
… wie Inkasso bei uns funktioniert.
… warum Inkasso bei INPAGO für Sie kostenfrei ist.
… und wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Inkasso.
Haben Sie weitere Fragen? Beauftragen Sie uns mit einem Rückruf für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Die Anmeldung erfolgt in drei Schritten:
Anmeldung auf dieser Seite
Rücksendung der Inkasso-Vollmacht
Freischaltung zu unserem Online-Mandantensystem
Nachdem Sie sich auf dieser Seite angemeldet haben, erhalten Sie eine eMail mit der bereits vorausgefüllten Inkasso-Vollmacht. Diese benötigen wir, um in Ihrem Namen tätig werden zu dürfen.
Senden Sie uns diese bitte unterschrieben per Fax oder Post zurück. Nach Prüfung der Vollmacht wird Ihr geschützter, persönlicher Zugang zu unserem Mandantensystem umgehend freigeschaltet – nun können Sie Ihre Forderungen übergeben und das Inkasso-Verfahren einleiten.
Inkasso, Mahnung, Mahnbescheid
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Warum ist Inkasso-Sofort.de so günstig bei einem einfachen anwaltlichen Mahnschreiben?
Wie hoch sind die Chancen, dass ich mit Inkasso-Sofort.de zu meinem Geld komme?
Wann muss mein Schuldner die Kosten der Beauftragung (von Inkasso-Sofort.de) bezahlen und wann ist die Nutzung somit für mich völlig kostenlos?
Ab welchem Betrag lohnt sich Inkasso-Sofort.de für mich?
Ist Inkasso-Sofort.de auch für Gewerbetreibende interessant?
Kommt Inkasso-Sofort.de auch für Privatleute in Frage?
Ich habe bei einem gewerblichen EBAY-Händler eine Ware gekauft und bereits per Vorkasse bezahlt. Der Verkäufer (Händler) liefert aber nicht. Kann ich auch hier Inkasso-Sofort.de nutzen?
Ist die Sicherheit meiner Daten gewährleistet?
Wo finde ich die aktuelle Preisliste?
Anwaltliche Mahnung und gerichtlicher Mahnbescheid
Was ist ein außergerichtliches Mahnschreiben ab 14,99 EUR?
Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Haben die Mahnschreiben über Inkasso-Sofort.de rechtliche Relevanz?
Technisches
Warum benötige ich Flash-Player, um mich einzuloggen?
Wo bekomme ich den aktuellen Flash-Player?
Obwohl ich den Flash-Player installiert habe, sehe ich nichts!
Warum ist Inkasso-Sofort.de so günstig bei einem einfachen anwaltlichen Mahnschreiben?
Bei uns trägt der Mandant seine Daten und die Daten des Gegners selbst in den Online-Service ein. Anschließend übermittelt er uns seine Nachweise direkt online per Upload. Folglich ist der Aufwand durch die Online-Abwicklung bei Inkasso-Sofort.de viel geringer. Diesen Kostenvorteil geben wir direkt an Sie weiter. Zusätzlich sparen Sie sich somit auch noch den Gang zum Anwalt.
Wie hoch sind die Chancen, dass ich mit Inkasso-Sofort.de zu meinem Geld komme?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt vom Schuldner, der Höhe der Forderung, etc. ab. Erfahrungsgemäß zahlt ein sehr großer Teil der angemahnten Schuldner.
Wann muss mein Schuldner die Kosten der Beauftragung (von Inkasso-Sofort.de) bezahlen und wann ist die Nutzung somit für mich völlig kostenlos?
Voraussetzung ist, dass Sie eine berechtigte Forderung haben und Ihr Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet. Ein Zahlungsverzug liegt beispielsweise dann vor, wenn Ihr Schuldner bei einer fälligen Rechnungs- und Mahnungsfrist nicht gezahlt hat. Dann hat er auch die Kosten unserer Beauftragung in vollem Umfang zu tragen. Voraussetzung ist natürlich auch, dass er nicht insolvent ist.
Ab welchem Betrag lohnt sich Inkasso-Sofort.de für mich?
Bei jedem Betrag, gerade auch bei Kleinstbeträgen lohnt sich eine Beauftragung, da Sie Ihre Forderung mit geringem Aufwand durchsetzen können.
Die einmaligen Kosten für ein anwaltliches Mahnschreiben ab 14,99 EUR werden automatisch zu Ihrer Forderung hinzugerechnet und müssen im Falle des Verzugs von Ihrem Schuldner vollständig übernommen werden.
Ist Inkasso-Sofort.de auch für Gewerbetreibende interessant?
Ja, gerade für Gewerbetreibende kann Inkasso-Sofort.de die Unternehmensliquidität dauerhaft sichern. Da Sie über Inkasso-Sofort.de Ihre Forderungen einfach online verwalten können und jederzeit im Blick haben, können Sie so konsequent Ihre Außenstände eintreiben lassen.
Kommt Inkasso-Sofort.de auch für Privatleute in Frage?
Ja. Jeder, der eine berechtigte Forderung gegenüber einem Dritten hat, kann unseren Online-Service nutzen, um ein anwaltliches Mahnschreiben oder einen Mahnbescheid online zu beauftragen.
Ich habe bei einem gewerblichen EBAY-Händler eine Ware gekauft und bereits per Vorkasse bezahlt. Der Verkäufer (Händler) liefert aber nicht. Kann ich auch hier Inkasso-Sofort.de nutzen?
Ja. Aber zunächst müssen Sie den Verkäufer in Lieferverzug setzen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Fordern Sie den Verkäufer am besten schriftlich per Einschreiben auf, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern und erklären Sie, dass Sie nach Fristablauf bei Nichtlieferung vom Kaufvertrag zurücktreten.
Setzen Sie für diesen Fall gleichzeitig eine Frist von weiteren 10 Tagen für die Rückzahlung des Kaufpreises.
Sollte dann weder eine Zahlung noch eine Lieferung erfolgen, können Sie unseren Online-Service nutzen, um Ihr bereits gezahltes Geld zurückzufordern.
Ist die Sicherheit meiner Daten gewährleistet?
Alle Anwälte der SweBo Anwaltssozietät (Inkasso-Sofort.de) unterliegen, wie auch der Anwalt vor Ort, der anwaltlichen Schweigepflicht. Vor diesem Hintergrund sind Ihre Daten sicher.
Wo finde ich die aktuelle Preisliste?
Unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier zum Download als PDF.
Was ist ein außergerichtliches Mahnschreiben ab 14,99 EUR?
Bei diesem Verfahren wird aufgrund Ihrer Angaben eine anwaltliche Mahnung per Brief an Ihren Schuldner geschickt. In dieser schriftlichen Zahlungsaufforderung wird noch einmal mit Nachdruck auf die Ernsthaftigkeit Ihrer Forderung eingegangen. Zumeist sieht Ihr Schuldner es ein und zahlt Ihre Forderung.
Ein Beispielanschreiben sehen Sie hier.
Die Kosten dieses Schreibens werden Ihrem Schuldner zusätzlich berechnet und sind grundsätzlich von diesem zu tragen. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihre Forderung berechtigt ist und ein Zahlungsverzug vorliegt.
Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid kann man einen Titel gegen den Schuldner erwirken. Nur mit Aushändigung des Titels kann eine Vollstreckung durchgeführt werden. Die Vollstreckung kann beispielsweise durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder durch eine Kontopfändung veranlasst werden.
Bei unserem Service Mahnbescheid wird nach Eingabe Ihrer Daten und Forderungsdetails ein Antrag zum Erlass eines Mahnbescheids an das zuständige Mahngericht gesandt. Anschließend können Sie den Status Ihrer Beauftragung über unseren Online-Service mitverfolgen. Zusätzlich benachrichtigen wir Sie bei allen wichtigen Vorkommnissen per Email.
Haben die Mahnschreiben über Inkasso-Sofort.de rechtliche Relevanz?
Falls Sie Ihren Schuldner vorher noch nicht rechtswirksam in Verzug gesetzt haben, tritt dieser Verzug durch die Zahlungsaufforderung zu dem in dem Mahnschreiben genannten Termin ein. Verzug im rechtlichen Sinne ist Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Forderung gerichtlich geltend machen können. Somit haben unsere außergerichtlichen Mahnschreiben rechtliche Relevanz.
Warum benötige ich Flash-Player, um mich einzuloggen?
Der Online-Service wurde mit aktueller Flash-Technologie umgesetzt, um eine bestmögliche Benutzung zu gewährleisten. Dadurch wird für Sie die Benutzung einfacher, schneller und vor allem sicherer als dies bei anderen Anbietern der Fall ist.
Sollten Sie technische Schwierigkeiten beim Starten unseres Online-Service haben, nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns das Problem zu schildern. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wo bekomme ich den aktuellen Flash-Player?
Den aktuellen FlashPlayer erhalten Sie kostenlos bei adobe.com als Download.
Nach dem Download können Sie den FlashPlayer installieren und unseren Online-Service nutzen.Gegebenenfalls muss Ihr Browser bzw. unsere Website nach der Installation neu gestartet werden.
Obwohl ich Flash-Player installiert habe, sehe ich nichts!
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Inkasso Probleme
-------------------Hallo,
ich hab meinen Fitnessvertrag gekündigt mit Attest bzw es versucht doppelter Bandscheibenvorfall mit Lähmung im Bein.Daraufhin bekam ich ein schreiben das sie es nicht anerkennen da könnte sport helfen.
Habt die Einzugsermächtigung wiederrufen, nichts mehr gehört. Nun bekam ich gestern ein schreiben von einem Inkasso unternehmen und muss feststellen das der Fitnessstudiobetreiber mit 2 weiteren Geschäftsführern (2 Geschäftsfüher Fitnesstudio)auch das Inkassounternehmen betreibt. Ist das rechtens das er mir nun noch inkassogebüren in Rechnung stellen darf obwohl er selber inhaber des Studios ist?
Nun soll ich die Gebüren von einem Jahr zahlen und Inkassokosten.
Habe keine Mahnung bekommen.Vielleicht könnt ihr mir helfen gibt es dazu Urteile?
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Inkassoprobleme Geschäftsfüher dieselben
Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das braucht keine Bestätigung. Eine fristlose Kündigung wegen wichtigem Grund (und der liegt bei dir mit Bandscheibenvorfall eindeutig vor) können sie auch nicht einfach so ablehnen. Selbst wenn "Sport helfen könnte" sollte dies vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt werden. Also gibt es wohl keinen Grund, die Kündigung abzulehnen.
Inkassogebühren sind wegen deiner Kündigung erst mal nicht erstattungsfähig, da gibt es hunderte Urteile. Thehellion hier im Forum sammelt die fleissig. Insofern brauchst du ziemlich sicher keine Inkassogebühren und co. bezahlen egal wie es ausgeht.
Das dieselben das betreiben ist eine Grauzone. Rein rechtlich dürfen die das. Rein praktisch rennen sie damit aber vor Gericht gegen eine Wand. Gerichte urteilen fast immer aus der Sicht "Welche Kosten sind notwendig, welche vermeidbar". Und wenn dieselben Geschäftsführer über ein Inkassobüro Mahnbriefe verschicken, dann können sie das auch vom Fittnessstudio selbst verschicken. Das Problem: Manche Gerichte urteilen in manchen Fällen ("Schuldner meldet sich nie"), dass durchaus Inkassogebühren erstattungsfähig sind. Es klingt also auf den ersten Blick lukrativ, Inkassobüros zu betreiben. Aber ich würde mir da keine Sorgen machen.
Ich würde (weil ich nicht in die Argumentationskette "Der meldet sich nicht" rennen will) exakt einmal per Einschreiben was ans Inkassobüro schicken. Beispielsweise-------
Hallo.
Der Vertrag wurde gekündigt mit wichtigem grund: Ich habe einen Bandscheibenvorfall mit Lähmungserscheinungen. Gebühren auf gekündigte Verträge zu erheben ist unzulässig.
Ich erkenne wegen Personengleichheit auch Ihr Inkassobüro nicht an. Ich weise sämtliche Forderungen zurück. Weitere Schreiben von Ihnen oder von Vertragsanwälten bleiben unbeantwortet und ändern an meiner Haltung nichts.
Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner Daten gemäß BDSG. Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen (z.B. Schufa-Einträge). Ich untersage Ihnen insbesondere telefonische Kontakte.
Schutz vor Inkasso - So schützen Sie sich
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Unberechtigte Inkassoforderungen
Ein Ratgeber zum Thema ungerechtfertigte Inkassoforderungen, Inkassomahnungen und Inkassounternehmen. Was ist zu tun, wenn man ein unberechtigtes Inkassoschreiben erhalten hat?
Besteht eine offene Forderung zu Recht, und zahlt der Schuldner diese nicht, so schaltet das fordernde Unternehmen in der Regel ein Inkassounternehmen ein, bevor die Angelegenheit an eine Rechtsanwaltskanzlei abgegeben wird. Es gibt allerdings zahlreiche Fälle, in denen eine Forderung zu Unrecht besteht, oder es gibt überhaupt keine Forderung. Dennoch wird auch in diesen Angelegenheiten oftmals ein Inkassobüro eingeschaltet. Dieses Vorgehen ist selbstverständlich unberechtigt. Dieser Ratgeber soll Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um ungerechtfertigte Forderungen durch Inkassounternehmen geben und dem Verbraucher Ratschläge geben, wie er sich gegen solche Mahnungen erfolgreich wehren kann.
Woran erkenne ich ein unseriöses Inkassobüro?
Die einfachste Möglichkeit, ein unseriöses Inkassounternehmen zu identifizieren ist die, einen Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Mahnung bzw. Forderung zu verfassen und das Inkassobüro um eine Stellungnahme zu bitten. Tragen Sie deutlich vor, dass Sie nicht zahlen werden, und begründen Sie Ihre Zahlungsverweigerung so ausführlich wie möglich. Verlangen Sie eine Klarstellung des Sachverhalts. Handelt es sich um ein seriöses Inkassounternehmen, so wird es sich um Ihren Zahlungswiderspruch kümmern und den Auftraggeber um eine Stellungnahme und Klarstellung bitten. Diese wird durch das Inkassounternehmen an Sie weitergeleitet. Spätestens hieraus sollte sich klar und deutlich zeigen, warum das beauftragende Unternehmen angeblich eine Forderung gegen Sie hat und wie es das Zustandekommen jener Forderung begründet. Handelt es sich um ein seriöses Inkassobüro, so wird es Ihnen diese Stellungnahme zukommen lassen und Sie ebenfalls um erneute Stellungnahme bitten. Handelt es sich jedoch um ein unseriöses Inkassounternehmen, so wird es Ihren Wunsch auf Klarstellung einfach ignorieren und Ihnen lediglich eine weitere Zahlungsaufforderung zukommen lassen.
Unseriöse Inkassounternehmen erkennt man darüber hinaus auch daran, dass sie in ihren Zahlungsaufforderungen zweifelhafte Drohungen aussprechen und hierdurch den vermeintlichen Schuldner einschüchtern möchten. Gedroht wird beispielsweise mit einem Schufa-Eintrag, der Kontopfändung, Lohnpfändung, Beauftragung eines Gerichtsvollziehers etc. All diese Maßnahmen sind rechtlich haltlos und dürften im Zweifelsfall überhaupt nicht durchgeführt werden. In diesem Ratgeber finden Sie weiter unten die entsprechenden Erklärungen, warum das Inkassounternehmen derartige Drohungen in der Regel nicht in die Tat umsetzen kann.
Warum werden seit einiger Zeit so viele unberechtigte Inkassoschreiben verschickt?
Es gibt zwei Hauptgründe, warum in Deutschland momentan so viele ungerechtfertigte Inkassomahnungen versendet werden: Zum einen handelt es sich in zahlreichen Fällen um Betrüger, die über die angebliche Inkassoforderung auf illegale Weise Geld verdienen möchten, zum anderen handelt es sich um abgetretene bzw. verkaufte Forderungen, um die sich die verkaufenden Großunternehmen nicht mehr selbst kümmern können.
Der erste Fall ist simpel: Es handelt sich um Betrug. Verbraucher sollen auf zahlreiche Arten um ihr Geld gebracht werden. Hierzu erfinden die Betrüger immer neue Methoden, um angebliche Verträge und Forderungen vorzuspiegeln. Es kann sich hierbei um Internetbetrug, Abofallen, Telefonabzocke oder um Gewinnspielunternehmen handeln. Diese Betrüger arbeiten in der Regel mit unseriösen Inkassobüros zusammen, in einigen Fällen sogar mit dubiosen Anwaltskanzleien. Es ist zu vermuten, dass hinter dem Betrugsunternehmen und dem anschließend mahnenden Inkassobüro sogar ein und dieselben Personen sitzen. In diesen Fällen kommt es aufgrund des betrügerischen Vorgehens dieser "Unternehmen" überhaupt nicht zu einem wirksamen Vertragsabschluss. Dementsprechend kann kein Anspruch auf Zahlung entstehen, der später angemahnt werden darf. Es liegt kein Vertrag vor, somit auch keine berechtigte Forderung. Dennoch verschicken diese Betrüger tausende von Inkassoschreiben und Inkassomahnungen, verbunden mit zahllosen Drohungen in jedem einzelnen Schreiben. Selbstverständlich ist diese Vorgehensweise illegal und unberechtigt, derartige Forderungen sind vom Betroffenen nicht zu begleichen.
Der zweite Fall ist etwas komplexer: Hier handelt es sich um Forderungen, die in einem großen Unternehmen entstehen, wie beispielsweise die Telefongesellschaften, Handyvertragsanbieter oder DSL-Provider. Der typische Fall ist der, dass ein Kunde die monatlichen Grundgebühren nicht mehr bezahlt, weil beispielsweise eine Leitungsstörung vorliegt oder das Unternehmen bestimmte Leistungen nicht erfüllen kann. In jedem Fall handelt es sich um eine berechtigte Zahlungsverweigerung des Kunden. Trotz der Berechtigung hat das Großunternehmen aufgrund Personalmangels nicht die Kapazitäten, jeden einzelnen Zahlungswiederspruch einzeln zu überprüfen. Anstatt dem Kunden nun Recht zu geben und damit kundenfreundlich zu agieren, setzt das Unternehmen den angeblichen Schuldner im Computer einfach auf "säumigen Zahler". Und das, obwohl die Forderung zu Unrecht besteht. Von diesem Moment an überprüft der Computer regelmäßig, ob ein Zahlungseingang stattgefunden hat. ist das nicht der Fall, so wird vollautomatisch eine Zahlungsaufforderung verschickt, anschließend eine Mahnung. Kommt es auch weiterhin zu keinem Zahlungseingang, so wird die vermeintliche Forderung ebenfalls vollautomatisch vom Unternehmenscomputer an einen Inkassocomputer verschickt. Hintergrund ist der, dass das Großunternehmen offene Forderungen in der Regel an ein Inkassounternehmen verkauft. Das Inkassobüro zahlt für jede einzelne Forderung einen relativ geringen Betrag von zehn bis 20 Prozent der Hauptforderung und handelt von diesem Moment an auf eigene Rechnung. Das heißt, das ursprüngliche Großunternehmen hat mit der offenen Forderung überhaupt nichts mehr zu tun. Von nun an muss das Inkassobüro versuchen, Gewinn zu erwirtschaften. Das geht nur, indem es die offene Forderung beim angeblichen Schuldner eintreibt. Kann das Inkassobüro keinen Zahlungseingang herbeiführen, so verdient es kein Geld. Es ist nämlich nicht so, dass die Inkassobüros bei fehlendem Zahlungseingang durch den Inkassoschuldner ihr Geld von dem beauftragenden Unternehmen erhalten. Nein, verweigert der Schuldner die Zahlung, so geht das Inkassobüro leer aus. Es ist damit auf eine Zahlung des Schuldners angewiesen, und verfolgt dieses Zahlungsziel dementsprechend hartnäckig. Deswegen spricht es in seinen Mahnschreiben Drohungen aus, die es rechtlich überhaupt nicht umsetzen kann. Und deswegen kümmert es sich nicht um Widersprüche des angeblichen Schuldners. Stattdessen ignoriert es diese Widersprüche oder verschickt lediglich ein weiteres Mahnschreiben oder eine Zahlungsaufforderung.
Das sind die beiden Hauptgründe, warum Inkassounternehmen seit geraumer Zeit in Deutschland derart zahlreiche ungerechtfertigte Mahnschreiben verschicken. Im folgenden soll dem betroffenen Verbraucher aufgezeigt werden, wie er sich im Falle einer unberechtigten Mahnung verhalten soll und was er gegen das zur Zahlung auffordernde Inkassobüro unternehmen kann.
Ich habe eine unberechtigte Mahnung von einem Inkassobüro erhalten. Was muss ich nun tun?
Wichtig ist, dass Sie in einem ersten Schritt genau nachprüfen, ob die in der Mahnung geltend gemachte Forderung wirklich zu Unrecht besteht. Ist das der Fall, so müssen Sie der Forderung schriftlich widersprechen.
Schicken Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an das Inkassobüro. Teilen Sie deutlich mit, dass Sie den geforderten Betrag nicht bezahlen werden und benennen Sie hierfür Ihre Gründe so ausführlich wie möglich. Aus Ihrer Begründung muss deutlich hervorgehen, warum die Forderung bzw. Mahnung unberechtigt ist. Setzen Sie im selben Schreiben eine Frist von drei Wochen ab Zugang, innerhalb der man Ihnen die Bestätigung erbringen soll, dass die Forderung tatsächlich unberechtigt war. Kündigen Sie an, dass Sie nach Ablauf der Frist Ihren Rechtsanwalt hinzuziehen werden. Diese Ankündigung führt dazu, dass das Inkassounternehmen Ihnen die Kosten des Rechtsanwaltes erstatten muss.
Muss ich Inkassogebühren oder andere Verzugskosten zahlen?
Nein, denn da Sie sich nicht "im Verzug" befinden, müssen Sie keine Verzugskosten, Inkassogebühren oder Rechtsanwaltskosten tragen. Um in den Verzug zu kommen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Ordnungsgemäße und berechtigte Rechnung: Es muss eine berechtigte Hauptforderung bestehen. Über diese Forderung muss Ihnen eine ordnungsgemäße und fehlerfreie Rechnung erstellt worden sein. Liegt keine Rechnung vor, ist diese undeutlich oder fehlerhaft, so sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet. Als Kunde haben Sie Anspruch auf eine korrekte Rechnung. Diese Rechnung muss Ihnen tatsächlich zugegangen sein. Das heißt, sie muss zuhause bei Ihnen im Briefkasten angekommen sein. Diesen Zugang muss der Gläubiger beweisen. Um diesen Beweis führen zu können müsste Ihnen der Gläubiger die Rechnung per Einschreiben mit Rückschein zugestellt haben, was natürlich in den seltensten Fällen geschieht.
2. Mahnung: Zahlen Sie eine berechtigte Forderung nicht, so muss der Gläubiger Sie ermahnen. Es ist mindestens eine Mahnung notwendig, um Sie in Verzug zu setzen. Auch diese Mahnung muss Ihnen zugegangen sein, und der Gläubiger hat diesen Zugang zu beweisen. Widerum ist ein derartiger Nachweis nur per Einschreiben mit Rückschein möglich.
Eine andere Möglichkeit, Sie in Verzug zu setzen, ist, dass seit dem Zugang der Rechnung 30 Tage vergangen sind. Zahlen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kommen Sie automatisch in Verzug, wenn Sie Verbraucher sind und auf diese 30-Tage-Regelung deutlich in der Rechnung hingewiesen wurde.
In den Fällen der unberechtigten Inkassomahnung kann es somit überhaupt nicht zu einem Verzug Ihrerseits gekommen sein, da schon die Hauptforderung ungerechtfertigt ist bzw. überhaupt nicht existiert. Ohne korrekt bestehende Hauptforderung kann es nicht zu einem Schuldnerverzug kommen.
Wären Sie im Verzug, so müssten Sie dem Gläubiger seinen Verzugsschaden ersetzen. Verzugsschaden sind Zinsen, Mahngebühren, Mahnkosten, Inkassokosten und Rechtsanwaltsgebühren. Bestünde also tatsächlich eine berechtigte Forderung gegen Sie und wären Sie mit der Bezahlung dieser Forderung in Verzug geraten, so dürfte der Gläubiger den Ersatz der Inkassogebühren verlangen. Ist der Schuldner nicht im Verzug, so hat der Gläubiger kein Recht auf derartige Forderungen! Sie sind nicht zur Zahlung von Inkassogebühren oder anderen Verzugskosten verpflichtet.
Selbst wenn eine Rechnung oder eine Mahnung ungerechtfertigt ist, so sollten Sie dennoch in jedem Fall schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung bzw. gegen die Mahnung einlegen, und zwar immer per Einschreiben mit Rückschein. Damit machen Sie deutlich dass die Forderung zu Unrecht besteht und verhindern weitere rechtliche Schritte gegen Sie.
Besteht die Gefahr, dass das Inkassobüro ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet und ich einen Mahnbescheid erhalte?
Ob das jeweilige Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie beantragt wird von Inkassobüro zu Inkassobüro ganz unterschiedlich gehandhabt. In der Regel drohen die Inkassofirmen das Mahnverfahren nur an,beantragen es letztendlich aber nicht. Der Grund dafür liegt darin, dass sie im Rahmen des Mahnverfahrens nicht ihre eigenen Gebühren einfordern können. Deshalb geben viele Inkassobüros das Forderungsverfahren an eine Rechtsanwaltskanzlei ab, bevor der Mahnbescheid beantragt wird. Der Rechtsanwalt hat über den Mahnbescheid, die eigenen Gebühren einzufordern.
Dennoch gibt es selbstverständlich einige Inkassounternehmen in Deutschland, die selbst ein gerichtliches Mahnverfahren in Auftrag geben. Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten, so können Sie auf einfachstem Wege dagegen Widerspruch einlegen: Nutzen Sie das beigefügte Widerspruchsformular und machen Sie ein Kreuz an der Stelle "Ich widerspreche dem gesamten Anspruch". Anschließend schicken Sie den Widerspruch an das zuständige Gericht zurück. Die Adresse des Gerichtes ist im Mahnbescheid oben links angegeben. Dem gesamten Mahnbescheid liegt eine ausführliche Erklärung bei, die genau schildert, was der Mahnbescheid bedeutet und wie Sie korrekt Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Verschicken Sie den Widerspruch zum Mahnbescheid am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie dessen Zugang bei Gericht nachweisen können. Alternativ eignet sich ein Fax, wenn das Faxgerät Ihnen einen Sendebericht zur Bestätigung ausdruckt. Natürlich können Sie den Widerspruch auch persönlich bei Gericht abgeben oder per einfachem Brief versenden. Verschicken Sie den Widerspruch per normaler Post, so sollten Sie aber besser innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist telefonisch bei Gericht nachfragen, ob Ihr Widerspruch eingegangen ist. Ist das nicht der Fall, so haben Sie noch immer die Möglichkeit, den Widerspruch fristgerecht einzulegen. Eine Begründung ist für den Widerspruch nicht erforderlich.
Was passiert, nachdem ich dem Mahnbescheid widersprochen habe?
Ein wirksam eingelegter Widerspruch führt dazu, dass das gerichtliche Mahnverfahren beendet wird. Geschieht das, so schreibt Sie das Inkassounternehmen in der Regel erneut an und fordert Sie abermals zur Zahlung auf. Zahlen Sie weiterhin nicht, so hat das Inkassobüro nur noch die Möglichkeit, die Angelegenheit an eine Rechtsanwaltskanzlei abzugeben damit diese Klage gegen Sie erhebt. Erfahrungsgemäß geben viele Inkassounternehmen auf, nachdem Sie dem Mahnbescheid widersprochen haben.
Was passiert, falls ich dem Mahnbescheid nicht widerspreche?
Falls Sie die zweiwöchige Frist zum Widerspruch des Mahnbescheids verpassen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen als nächstes ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wird. Der Vollstreckungsbescheid ist die zweite Stufe im gerichtlichen Mahnverfahren und folgt dem Mahnbescheid, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie sich wehren: Nutzen Sie einfach die zweiwöchige Einspruchsfrist und legen Sie Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. Dieser Einspruch beendet ebenfalls das gerichtliche Mahnverfahren.
Wird bei einem gerichtlichen Mahnverfahren die Forderung von einem Richter überprüft?
Nein, bei einem gerichtlichen Mahnverfahren schaut kein einziger Richter über die Sache. Es ist ein vollautomatisches Verfahren und wird nicht gerichtlich überprüft. Jeder, der glaubt eine berechtigte Forderung gegenüber einer anderen Person oder einem Unternehmen zu haben, darf ein gerichtliches Mahnverfahren in Auftrag geben. Dies ist sogar online möglich und kostet bei Kleinbetragsforderungen lediglich 23,00 Euro. Dass Sie einen Mahnbescheid erhalten haben bedeutet somit noch gar nichts. Es beweist weder einen gerichtlich überprüften Anspruch gegen Sie, noch hat es Einfluss auf die unberechtigte Hauptforderung.
Das Inkassobüro droht mit einem Gerichtsvollzieher. Was soll ich tun?
Die Drohungen mit einem Gerichtsvollzieher sind in der Regel haltlos und dienen nur der Einschüchterung des vermeintlichen Schuldners. Denn ein Gerichtsvollzieher darf nur dann beauftragt werden, wenn ein gerichtlicher "Titel" gegen den Schuldner vorliegt. Ein Titel ist eine gerichtliche Urkunde, aufgrund derer eine Vollstreckung vorgenommen werden darf. Doch dazu muss das Inkassounternehmen erst einmal in den Besitz einer solchen vollstreckbaren gerichtlichen Urkunde gelangen. Dazu hat es nur zwei Möglichkeiten: Entweder es erhebt Klage gegen Sie vor Gericht und gewinnt diese Klage. Dann hält das Inkassounternehmen ein Urteil in den Händen. Dieses Urteil ist ein Titel und berechtigt zur Vollstreckung und zur Beauftragung eines Gerichtsvollziehers. Die andere Möglichkeit ist die des oben beschriebenen gerichtlichen Mahnverfahrens. Hierzu muss das Inkassobüro zunächst einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen. Nur wenn Sie auf einen Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid verzichten, kann das Inkassobüro einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie beantragen. Verzichten Sie erneut auf die Einlegung eines Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid, so wird dieser zu einem rechtskräftigen Titel. Mit diesem Vollstreckungsbescheid als Titel darf dann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Das Inkassounternehmen kann Ihnen also mit einem Gerichtsvollzieher drohen, losschicken darf es ihn deswegen noch lange nicht. Es braucht, wie beschrieben, entweder ein abgeschlossenes Gerichtsverfahren und ein vollstreckbares Urteil, oder ein abgeschlossenes Mahnverfahren und einen vollstreckbaren Vollstreckungsbescheid.
Droht mir eine Lohnpfändung oder eine Kontopfändung, wenn ich die Forderungen des Inkassounternehmens nicht bezahle?
Nein, Ihnen droht keine Pfändung, weder die Ihres Lohnes noch die Ihres Kontos. Eine Pfändung darf ebenfalls nur dann durchgeführt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vorliegt. Wie oben bereits beschrieben muss das Inkassounternehmen hierzu entweder ein gerichtliches Klageverfahren gegen Sie durchführen und gewinnen, oder aber es muss ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie beantragen und am Ende einen vollstreckbaren Vollstreckungsbescheid erhalten. Nur mit diesen beiden Titeln, entweder dem Gerichtsurteil, oder dem Vollstreckungsbescheid, darf eine Pfändung beantragt werden.
Das Inkassobüro droht mir mit einem Schufa-Eintrag. Wird es diese Drohung in die Tat umsetzen?
In der Regel bleibt es bei der Drohung. Das heißt, das Inkassobüro veranlasst keinen Eintrag bei der Schufa. Die Schufa ist ein privates Unternehmen in Deutschland, das nicht mit jedem anderen Unternehmen automatisch zusammenarbeitet. Das heißt, nicht jeder kann einen Eintrag bei der Schufa veranlassen. Hierzu muss das eintragende Unternehmen zunächst einen Vertrag mit der Schufa schließen und dafür regelmäßig Geld bezahlen. Viele unseriöse Inkassounternehmen haben alleine schon aus diesem Grund kein Interesse daran, mit der Schufa zusammenzuarbeiten.
Droht Ihnen die Inkassofirma allerdings einen Eintrag bei der Schufa oder bei anderen Auskunfteien an, so sollten Sie dieser Drohung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Stellen Sie in Ihrem Widerspruch dar, dass die Forderung unberechtigt ist und dass Sie diese nicht bezahlen werden. Begründen Sie so ausführlich wie möglich, warum die Forderung ungerechtfertigt ist. Widersprechen Sie im selben Schreiben deutlich einer Eintragung bei der Schufa.
Um ungerechtfertigte Eintragungen bei der Schufa in Erfahrung zu bringen sollten Sie einmal jährlich eine kostenlose Eigenauskunft bei der Schufa beantragen. Entdecken Sie dort einen ungerechtfertigten Eintrag, so richten Sie sich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an das veranlassende Unternehmen und widersprechen Sie dem Eintrag. Fordern Sie das Unternehmen oder das Inkassobüro auf, den Eintrag bei der Schufa zu widerrufen. Dieses Schreiben und den dazugehörigen Einschreiben-Rückschein schicken Sie in Kopie, ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein, an die Schufa, und verlangen von dieser eine Sperrung des unberechtigten Schreibens. Stellen Sie dar, warum der Schufa-Eintrag ungerechtfertigt ist, und verweisen Sie dabei auf die beigefügte Kopie des Widerspruchsschreibens.
Auch wenn es in der Regel zu keinem Schufa-Eintrag durch das Inkassobüro kommt, kann es dennoch in Einzelfällen passieren. Liegt gegen Sie ein ungerechtfertigter negativer Schufa-Eintrag vor, so sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der Erfahrung mit Schufa-Problemen und Schufa-Einträgen hat.
Das Inkassobüro mahnt eine angebliche Forderung an, die bereits viele Jahre zurückliegt. Ist eine solche Forderung nicht sowieso verjährt?
Ja, hier besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Forderung bereits verjährt ist. Die normale Verjährungsfrist bei Forderungen ist drei Jahre. Gerechnet wird immer ab dem 1. Januar des Folgejahres, in dem die Forderung entstanden ist. Nach drei Jahren endet die Frist am 31.12. Beispiel: Ist eine (angebliche) Forderung am 05.08.2007 entstanden, so beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am 01.01.2008 und endet am 31.12.2010. Ab dem 01. Januar 2011 ist die Forderung verjährt.
Wichtig: Die Verjährung wird nicht automatisch wirksam. Sie muss von Ihnen aktiv eingebracht werden, das heißt, Sie müssen in Ihrem Widerspruchsschreiben deutlich sagen, dass die Forderung verjährt ist. Auch vor Gericht greift die Verjährung nicht automatisch, sie muss immer von der Partei bzw. von dem Rechtsanwalt ins Spiel gebracht werden.
Es gibt Inkassofirmen, die gezielt Kleinbetragsforderungen aufkaufen, welche sogar bereits verjährt sind. Oftmals handelt es sich hierbei um Forderungen aus Call-By-Call Telefonvorwahlnummern. Diese Inkassounternehmen fordern dann die Bezahlung einer Hauptforderung über beispielsweise 0,89 Cent, schlagen aber 30 oder 40 Euro Inkassogebühren hinzu. Dieses Geschäftsmodell dient selbstverständlich in erster Linie dem Gewinnstreben der Inkassofirma, und nicht der seriösen Einforderung von berechtigten Zahlungsforderungen. Diese Forderungen sind teilweise aus dem Jahr 2002 oder 2003 und damit längst verjährt. Liegt Ihnen eine derartige Inkassoforderung vor, so erheben Sie bitte schriftlich Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein und weisen Sie deutlich auf die Verjährung hin.
Gegnerliste Inkassounternehmen:
Accredis Inkasso GmbH
Alektum Inkasso GmbH
Allgemeiner Debitoren- & Inkassodienst GmBH
Bad Homburger Inkasso GmbH
BFS risk & collection GmbH
BID Inkassodienst
Bosch Inkasso KG
Bremer Inkasso GmbH
Creditreform Boniversum GmbH Konsumentenservice
Creditreform Flensburg Hanisch KG
Creditreform Karslruhe Bliss KG
Creditreform Koblenz Dr. Rödl & Brodmerkel KG
Creditreform Offenbach Gabold & Bieul KG
Debcon GmbH
Dietmar Kufahl - Kufahl Forderungsmanagement Inkasso
DIG Debitor-Inkasso GmbH
Domnowski Inkasso GmbH
DTMI GmbH
Effektiva Inkasso KG
EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH
Eurotreuhand Inkasso GmbH
GFKL Forderungsmanagement
Gothia Deutschland GmbH
Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH
Infoscore Forderungsmanagement GmbH
Inkasso 24 AG
Kohl GmbH & Co. KG Forderungsmanagement
Königs Inkasso GmbH
liberECO Inkasso KG
Lindorff Deutschland GmbH
Nürnberger Inkasso GmbH
Phoenix Inkasso GmbH
PNO inkasso ag
Proceed Collection Services GmbH Essen
Real Inkasso GmbH & Co. KG
SNT Inkasso & Forderungsmanagement Gmbh Potsdam
TeschInkasso Forderungsmanagement GmbH
Transcom CMS Forderungsmanagement GmbH
Universum Inkasso GmbH
Gegnerliste Inkassokanzleien:
Auer Witte Thiel - Rechtsanwälte
Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen Anwaltssozietät
Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei Streitbörger – Speckmann
Kanzlei Spalckhaver
Kanzlei Advovox Rechtsanwalts GmbH Sven Krüger
Kanzlei KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei WBB
Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Schneider
Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede
Rechtsanwaltskanzlei ECOVIS HMV
Rechtsanwaltskanzlei Ralf Heyl
Rechtsanwaltskanzlei Stopp, Pick & Kallenborn
Rechtsanwältin Dr. Claudia Wendel
Seiler & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei
SH Rechtsanwälte
Wagner - Pauls - Kalb Rechtsanwaltskanzlei
Inkasso-Abzocke: Millionengeschäft Abmahnung
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Die Rheinländerin ärgert sich maßlos, dass das ausgerechnet ihr passiert ist: "Wenn ich sonst im Internet irgend etwas einkaufe, werde ich immer gefragt, ob ich das auch will." Nicht so in diesem Fall. Nicht einmal eine Bestätigungsmail gab es von der Firma Webtains, die das Angebot betreibt. "Stattdessen wurde in der Rechnung gleich mit Mahnkosten gedroht."
So wie Kall ergeht es Hunderttausenden. Die Masche ist immer dieselbe: Kunden werden mit Lockvogelangeboten geködert, mal geht es um Gratissoftware, mal um Kochrezepte oder um Horoskope. Um das Angebot nutzen zu können, muss man sich mit Name und Adresse anmelden. Auf die Kosten wird entweder gar nicht hingewiesen oder nur versteckt - in den AGBs oder am Rand der Website.
"Man kommt gar nicht auf die Idee, dass das etwas kostet. Weil solche Dinge überall im Netz kostenlos angeboten werden", sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Verbrauchern rät sie, auf keinen Fall zu zahlen: "Man kann sich durch Nichtzahlung und Sturheit dem Ganzen sehr gut entziehen." Das gelte auch dann, wenn die Mahnungen von Inkassobüros verschickt werden. Für Castello steht fest: "Inkassobüros sind die Handlanger der Abzocker. Die wissen ganz genau, dass sie unberechtigte Forderungen eintreiben."
Geld machen durch Einschüchterung
Auch Doris Kall braucht jetzt gute Nerven. Sie hat sich auf Anraten der Verbraucherzentralen entschlossen, nicht zu zahlen. Auf die Rechnungen werden Mahnungen folgen und auf die Mahnungen die Forderungsschreiben der Inkassobüros. Zur Rechnung werden Mahnkosten und Inkassogebühren kommen. Die Drohkulisse, die die Abzocker aufbauen, ist beachtlich: Schufa-Eintrag, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, Gerichtskosten, Verurteilung.
Die Opfer unter Druck zu setzen, funktioniert häufig. "Vielen Menschen bereitet das schlaflose Nächte", sagt Rechtsanwalt Benedikt Klas, Spezialist für IT-Recht. Hinzu kommt die vergleichsweise geringfügige Summe, die gefordert wird: "Die Beträge liegen meist unterhalb der psychologisch wichtigen Grenze von Hundert Euro", sagt Klas. "Da sagen sich viele: Lieber zahle ich und erspare mir den Ärger."
Wer in eine Abofalle getappt ist, solle sich von den Drohschreiben aber auf keinen Fall einschüchtern lassen. "Die ganz große Mehrheit der Amtsgerichtsurteile hat den geprellten Kunden recht gegeben", so der Rechtsanwalt. Ohnehin gebe es kaum Klagen. "Das dient alles nur der Einschüchterung."
Nach einem Jahr kommt die zweite Rechnung
Gut möglich, dass Doris Kall auch Post von der Deutschen Zentral Inkasso bekommt. Diese Firma mahnte in den vergangenen Wochen deutschlandweit im Massenversand Abofallen-Opfer ab. Das Berliner Inkassobüro treibt unter anderem auch die Forderungen von Webtains ein. Neben Routenplaner.de betreibt Webtains noch weitere Abofallen wie beispielsweise Gedichte-download.de. Der Firmensitz ist in Rodgau bei Frankfurt, in der Borsigstraße 35.
Weitere Firmen, die ihren Sitz in der Borsigstraße 35 haben, heißen: Premium Content, Content4U oder IContent. Das Geschäftsmodell ist immer dasselbe. Auch eine ProPayment GmbH, die Mahnungen verschickt, firmiert unter dieser Adresse. Das Firmengeflecht lässt sich im Wesentlichen auf einen Mann zurückführen: Michael Burat. Der windige Unternehmer fungiert mal als Geschäftsführer, ein andermal als Prokurist.
Für eine Stellungnahme gegenüber stern.de war Burat nicht zu erreichen. In einem Interview mit dem TV-Magazin "Akte 2011" weist er aber jede Schuld von sich, den Preishinweis mit Sternchen könne man gar nicht übersehen - "da muss man schon blind sein". Sein Geschäftsmodell nennt Burat: "Mehrwertdienste im Internet".
Vorsicht Abofalle
Bei diesen Seiten müssen Sie aufpassen
Wolfram Petsch weiß, wie dieser Mehrwert aussieht. Petsch schlägt sich bereits seit eineinhalb Jahren mit den Firmen des Herrn Burat herum. Bei dem Rentner begann es im April 2010. Petsch sagt: "Ich habe im Netz nach günstigen Einkaufsmöglichkeiten gesucht, da bin ich in diese Falle getappt." Die Website Outlets.de warb mit Schnäppchen, "mit denen Sie bis zu 80 Prozent sparen können". Von einem teuren Zwei-Jahres-Abo ist auf der Startseite nirgendwo die Rede. Besonders ärgerlich: "Die Informationen auf dieser Seite sind für mich absolut nutzlos", sagt Petsch.
Im Glauben an Recht und Gesetz bezahlt Petsch die Rechnung und kündigt schriftlich den Vertrag. "Der Ausdruck Outlet ist ja durchaus gebräuchlich, das ist das Perfide", sagt der ehemalige Berufsschullehrer. Petsch schreibt das Geld ab und glaubt, damit habe sich die Sache erledigt. Bis 2011 eine zweite Rechnung für das nächste Jahr kommt. "Da war für mich das Maß voll." Der 69-Jährige nimmt sich einen Anwalt.
Inkassofirmen sind Teil des Systems
Die Namen der Klienten von Benedikt Klas, zu denen nun auch Wolfram Petsch zählt, füllen bereits mehrere DIN-A4-Seiten. "Ich habe schon Hunderte Abofallenopfer vertreten", sagt Klas. "Oft können wir gar nicht alle Fälle annehmen und geben nur am Telefon Tipps, so viele sind es." Die Marke Outlets.de ist Klas bereits gut bekannt, sie gehört zu Burats Firma IContent. Der Rechtsanwalt sagt: "Burat ist einer der ganz Großen am Markt."
Und die Inkassofirmen sind Teil dieses Systems. "In der Regel stecken die Inkassobüros mit den Machern der Abzock-Sites unter einer Decke", sagt Klas. Die Geldeintreiber machen einen Großteil der Abwicklung aus und beeindrucken durch das vermeintliche amtliche Gütesiegel. "Seriöse Inkassobüros würden solche unlauteren Rechnungen nicht eintreiben."
Der Betreiber der Verbrauchersite Abzocknews.de, Adrian Fuchs, kann das nur bestätigen. Er sagt: "Als Inhaber der Domains werden häufig Strohleute vorgeschoben." Dahinter steckten jedoch Firmengeflechte wie das von Burat in Frankfurt. Ähnliche Strukturen würden auch in Hamburg, München oder Wien existieren. Mittlerweile listet Abzocknews.de mehr als 7000 Abofallen auf.
"Ein Wirtschaftskreislauf, von dem viele profitieren"
Die Masche hat nicht nur System, sie ist auch hoch profitabel: Allein die Deutsche Zentral Inkasso treibt derzeit 800.000 Forderungen ein. Frank Drescher, Prokurist der Firma, ist selbst ein Betreiber von Abofallen. Zu seinen Domains zählen: Drive2u.de und Live2gether.de.
Etwa sieben Prozent der Opfer zahlen laut Fuchs bereits bei der ersten Rechnung. Diese Zahl würde sich mit jeder verschickten Mahnung noch einmal um etwa fünf Prozent erhöhen. Insgesamt würden etwa 20 Prozent der vermeintlichen Schuldner zahlen. Von 800.000 Forderungen könnten also etwa 160.000 eingetrieben werden. Bei einer durchschnittlichen Abmahnsumme von 150 Euro kommen so Einnahmen von 24 Millionen Euro zustande.
In der Vergangenheit in ähnlichen Fällen beschlagnahmte Gelder, lassen diese Summe durchaus realistisch erscheinen. "Das ist ein Wirtschaftskreislauf, von dem sehr viele profitieren", sagt Fuchs. "Das Geschäftsmodell läuft, solange es läuft und ein Ende ist nicht in Sicht."
Verbraucherrechte werden nicht durchgesetzt
Die Abzockseiten sind das Krebsgeschwür des E-Commerce: Ist eine Domain verbrannt, treten zehn neue an diese Stelle. "Bei einer Niederlage vor Gericht wird dann eben unter anderem Namen eine neue Firma mit dem gleichen Geschäftsmodell gegründet", sagt Castello von der Hamburger Verbraucherzentrale. Die Leiterin der Rechtsberatung ist darüber empört: "Das Problem ist seit fünf Jahren bekannt und trotzdem wurde es immer noch nicht eingedämmt."
Brauchen wir schärfere Gesetze im Umgang mit den Betrügern? Rechtsanwalt Klas sagt: "Die Gesetzeslage ist ausreichend." Aus seiner Sicht mangelt es viel mehr an der Umsetzung: "Die Staatsanwaltschaften gehen diesen Delikten nicht energisch genug nach." Viele der einzelnen Betrugsfälle würden unter dem Radar der Gerichte durchlaufen, weil die Schadenssumme zu gering sei.
Doch es besteht Hoffnung, dass sich etwas ändert: Am 31. Oktober hat am Hamburger Landgericht ein Prozess gegen einen Zirkel von Abofallen-Betreibern aus Norddeutschland begonnen. Die Anklage lautet auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug. Es drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Probleme mit Inkasso Unternehmen
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Hallo,
ich habe folgendes Problem mit den Kakerlaken.
Das Inkasso Unternehmen und ich haben uns vor ca. ein Monat oder etwas länger auf einen bestimmten Betrag festgelegt den ich bezahlen soll, auf den Rest wollen sie dann verzichten.. Mir wars dann icht möglich das gleich zu bezahlen und habe erst am 28.12 das Geld überwießen.
Jetzt kommt Post von denen das ich doch den Rest noch begleichen soll
Können die das einfach so machen???
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Natürlich können die das machen ;-)
Du hast eine Verbindlichkeit, die an ein Inkassounternehmen abgetreten wurde. Dieses Inkassounternehmen versucht nun dieses Geld beizuschaffen und macht mit dir einen Vergleich, der eine Zahlungsfrist beinhaltet. solltest du diese Zahlungsfrist nicht eingehalten haben ist der Vergleich hinfällig und du stehst wieder mit deiner ursprünglichen Verbindlichkeit in der Kreide.
Warum eigentlich Kakerlaken? Wenn du deine Schulden rechtzeitig bezahlt hättest, dann hättest du das Problem doch garnicht! Sprich du bist in Verzug! Also bist du mit Verlaub der Übeltäter, der über seine verhältnisse lebt ;-)
Unseriöses Inkasso ist eine bedrohliche Plage
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Unseriöses Inkasso geht Hand in Hand mit Kostenfallen im Internet und unlauterer Telefonwerbung. Willkür und Phantasiegebühren treiben Inkassoforderungen in schwindelerregende Höhen. Dies belegt eine Auswertung der Verbraucherzentralen von rund 4000 Verbraucherbeschwerden. Demnach sind 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken berechtigt. „Unseriöses Inkasso ist eine bedrohliche Plage. Abzocke und Einschüchterung müssen endlich gestoppt werden“, fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und ergänzt: „Seriöses Inkasso ist legitim und sinnvoll. Aber auch hier kann es nicht ohne Regeln weitergehen.“
Die nicht repräsentative Untersuchung zeigt: In 84 Prozent der Fälle war bereits die Hauptforderung unberechtigt, in 15 Prozent der Fälle blieb auch auf Nachfrage unklar, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Lediglich ein Prozent der erfassten Inkassoforderungen waren eindeutig berechtigt. Meist stehen unberechtigte Inkassoforderungen im Zusammenhang mit untergeschobenen Verträgen, die durch Abofallen im Internet, unerlaubte Telefonwerbung oder Gewinnspielwerbung angebahnt wurden. „Viele Betroffene zahlen aus Unkenntnis und Angst selbst unberechtigte Forderungen“, berichtet Olaf Weinel, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Niedersachen. Verbraucher fühlten sich bedroht und eingeschüchtert.
Vielfach sorgen – auch bei berechtigen Forderungen – Phantasiegebühren für eine Kostenexplosion der Gesamtrechnung. So verlangten Inkassounternehmen in rund 50 Prozent der ausgewerteten Fälle nicht nachvollziehbare Gebühren, Auslagen oder Zinsen. Unterm Strich erhöhte sich dadurch die Summe der Hauptforderungen von rund 490.000 Euro auf Gesamtforderungen in Höhe von rund 750.000 Euro. Die mit weitem Abstand meisten Beschwerden bezogen sich auf die Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Auf sie entfielen 40 Prozent der Verbraucherbeschwerden. 15 Prozent der Beschwerden betrafen nicht registrierte Inkassounternehmen. Insgesamt waren 116 Inkassounternehmen beteiligt.
Inkasso braucht Regeln
„Inkasso braucht Regeln, gesetzliche Informationspflichten, verlässliche Gebührenvorgaben und eine schlagkräftige Aufsicht“, lautet das Fazit von Gerd Billen. Auch der Bundesrat und die Verbraucherschutzministerkonferenz fordern konkrete Maßnahmen im Kampf gegen unseriöses Inkassogebaren. Gefordert ist jetzt das zuständige Bundesjustizministerium, unlautere Inkassopraktiken in die Schranken zu weisen. Konkret fordern der vzbv und die Verbraucherzentralen:
die gesetzliche Verankerung von Informationspflichten für Inkassodienstleister,
die angemessene Deckelung der Gebührensätze für Inkassodienstleistungen in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
die rechtliche Festschreibung der Verhältnismäßigkeit zwischen Haupt- und Nebenforderung (analog zu Österreich),
die Verhinderung von Phantasiegebühren und –zinsen durch klare Kostenvorgaben,
eine schlagkräftige Aufsicht mit lediglich einer zuständigen Aufsichtsbehörde pro Bundesland,
ein effektives Sanktionsregime, das von gestaffelten Geldbußen bis hin zum Entzug der Zulassung reicht.
Wenn aus der Mücke ein Elefant wird
Inkassounternehmen können ihre Gebühren nach Gutsherrenart nahezu willkürlich festlegen. Das Prinzip ist einfach: Eine auf den ersten Blick kleine Hauptforderung bläht sich durch Phantasiegebühren, Aufschläge und Zinsen zu einem Vermögen auf. So wachsen Bagatellforderungen zu Beträgen von mehreren Hundert oder gar tausend Euro an. Ein krasser Fall aus der Schuldnerberatung: Die Hauptforderung belief sich auf 20,84 Euro, am Ende wurde die Zahlung von 1.200 Euro verlangt. „Angeschwollene Bagatellforderung“ nennen das die Fachleute.
Bedrohung und Einschüchterung
Rund drei Viertel der in der Untersuchung befragten Verbraucher fühlten sich von den Inkassoschreiben bedroht und eingeschüchtert. Gedroht wird mit Hausbesuchen, einem Eintrag bei der Schufa oder Lohn- und Kontopfändung. „Ein Inkassounternehmen drohte mit der Beauftragung einer Detektei, die Vermögens- und Arbeitsverhältnisse des Schuldners auszuspionieren – wegen einer Hauptforderung von 15,87 Euro“, berichtet Olaf Weinel. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH fügte ihrer Zahlungsaufforderung in vielen Fällen einen auf den Verbraucher zugeschnittenen „Entwurf einer Klageschrift“ bei.
Aufsicht und Selbstregulierung versagen
Auch sonst können die Unternehmen weitgehend unkontrolliert agieren. „Ein Mangel an effektiven Kontrollen und Sanktionen ist geradezu eine Einladung für Betrüger“, sagt Gerd Billen. Bundesweit sind rund 80 Aufsichtsbehörden für Inkassounternehmen zuständig. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein im Jahr 2010 ergab, dass bundesweit lediglich in zwei Fällen Inkassofirmen aufgrund von Verbraucherbeschwerden die Zulassung entzogen wurde. Auch die Selbstregulierung der Branche funktioniert nicht. So geben die „berufsrechtlichen Richtlinien“ des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) weder eine Gebührenordnung noch konkrete Informationspflichten vor.
750 zugelassene Inkassounternehmen
In Deutschland gibt es rund 750 zugelassene Inkassounternehmen. Zwei Drittel davon sind im Dachverband BDIU organisiert. Sie bewegen nach Auskunft des Verbandes jährlich ein Forderungsvolumen von über 24 Milliarden Euro. Nur bei Gerichten registrierte Inkassounternehmen dürfen Schulden eintreiben.
Audio: Untersuchung der Verbraucherzentralen offenbart Inkasso-Abzocke
Inkasso: Ihre unbezahlten Rechnungen sind unser Spezialgebiet
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Beim kaufmännischen Mahnverfahren ist das Ziel klar: schneller Einzug der Geldsumme ohne gerichtliches Verfahren.
Darin sind wir Experten, denn den Großteil unserer Inkassoaufträge wickeln wir ohne Anwalt ab. Unsere Inkassospezialisten gehen nie nach Schema F vor.
Vielmehr erfordert jeder individuelle Fall eine adäquate Vorgehensweise. Die richtet sich in erster Linie nach der finanziellen Situation Ihres Kunden. Über die sind wir bestens informiert – dank unserer Unternehmensdatenbank, die mit 4,9 Millionen erfassten Unternehmen die größte Datenbank der Welt über deutsche Firmen ist.
In diesem Fundus finden wir schnell alle nötigen Fakten zur Zahlungsfähigkeit Ihres Schuldners – damit Sie nicht „gutes“ Geld dem „schlechten“ hinterherwerfen. Zusätzlich berücksichtigen wir sämtliche Schuldnerregistereinträge der Amtsgerichte, veröffentlichte Insolvenzzahlen und laufende Inkassofälle.
Mit diesem Informationsvorsprung und unseren bestens geschulten Mitarbeitern laufen wir garantiert vor jedem firmeneigenen Mahnverfahren ins Ziel. Und Sie können sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Inkasso Die Legale Betrüger
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Als Partner der Wirtschaft realisieren die Mitgliedsfirmen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) zahlungsgestörte Forderungen im außergerichtlichen Inkasso. Sie bieten ihren Auftraggebern umfangreiche Beratungsleistungen, die den weiteren positiven Geschäftskontakt mit dem jeweiligen Schuldner sicherstellen sollen. Als erfahrene Dienstleister im Forderungsmanagement helfen sie Unternehmen, ihre Liquidität zu sichern und so im Wettbewerb zu bestehen.
Seit 1956 vertritt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik. Heute gehören dem Verband 560 Unternehmen an. Sie vertreten die Interessen von mehr als 500.000 Gläubigern aus allen Wirtschaftsbereichen. Insgesamt führen BDIU-Mitgliedsunternehmen rund 5 Milliarden Euro an Geldern pro Jahr dem Wirtschaftskreislauf wieder zurück. Im außergerichtlichen Inkasso führen sie rund 80 Prozent der ihnen beauftragten Forderungen einer Klärung zu und tragen so in erheblichem Maß zur Entlastung der Justiz bei.
Der BDIU ist der größte Verband von Forderungsmanagementdienstleistern in Europa und der zweitgrößte weltweit. Durch seine Mitgliedschaft im europäischen Dachverband FENCA und die Kooperation mit dem US-Partnerverband ACA International sind die BDIU-Mitglieder in ein weltweites Netzwerk von mehreren Tausend Unternehmen der Branche eingebunden.
„Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“: Ungeeignet gegen die schwarzen Schafe und potenziell existenzgefährdend für die seriösen Inkassounternehmen – Branchenverband BDIU legt eigene Vorschläge zum Kampf gegen Abzocker vor
Berlin, 13. März 2013 – Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) kritisiert das Gesetz scharf. Es stärkt im Gegensatz zu den Behauptungen des Bundesjustizministeriums nicht etwa die Mehrheit der seriösen Inkassounternehmen, sondern ist potenziell existenzgefährdend für die seriösen Inkassounternehmen. Der BDIU legt gleichzeitig eigene Vorschläge zum Kampf gegen Abzocker vor: Berufspflichten für Inkassounternehmen, eine anlassbezogene und zentralisierte, strengere behördliche Aufsicht mit einem scharfen Sanktionsinstrumentarium gegen unseriöse Geschäftemacher. Außerdem eine transparente gesetzliche Regelung der Inkassovergütung, die sich mit einer eindeutigen Terminologie an der Vergütungsordnung der Rechtsanwälte orientiert. „Diese Maßnahmen böten einen wirkungsvollen Schutz vor schwarzen Schafen und stärken die seriöse Inkassowirtschaft, die pro Jahr rund 5 Milliarden Euro für über eine halbe Million Auftraggeber aus allen Branchen realisiert“, sagte BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg am Mittwoch in Berlin. [mehr]
So schützen sich Auftraggeber vor schwarzen Schafen – BDIU-Präsident Spitz spricht Klartext zu „Moskau Inkasso“
Berlin, 25. Februar 2013 – Zahlen Kunden fällige Rechnungen nicht, kann ein Betrieb schnell ins finanzielle Schlingern geraten. Jetzt ist die Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen gefragt. Gläubiger sollten dabei unbedingt auf die Vertrauenswürdigkeit des Dienstleisters achten. Wolfgang Spitz, Präsident des Bundes verbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), erklärt Auftraggebern, woran sie seriöse Inkassounternehmen erkennen und wie sie sich vor schwarzen Schafen schützen können. [mehr]
Bundesregierung: Kaum Hinweise auf unseriöse Inkassotätigkeit in Deutschland
Berlin, 4. Februar 2013 – Die Bundesregierung hat keine Hinweise auf zunehmende unseriöse Inkassotätigkeit in Deutschland seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Das geht aus ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion hervor. [mehr]
Hessen arbeitet mit Inkassounternehmen zusammen – Gerichtskosten-Außenstände in zweistelliger Millionenhöhe sollen reduziert werden
Berlin, 31. Januar 2013 – Die Gerichtskassen im Bundesland Hessen dürfen künftig mit privaten Inkassounternehmen zusammenarbeiten. Das regelt das neue „Hessische Justizkostengesetz“, das der Wiesbadener Landtag am 21. November 2012 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen hat. Hintergrund sind hohe Außenstände im zweistelligen Millionenbereich. Zwischen 2006 und 2008 standen laut Angaben des hessischen Justizministeriums Gerichtskosten zwischen 13,5 und 15,9 Millionen Euro offen. Die Zusammenarbeit der Landesbehörden mit Inkassounternehmen soll diese Außenstände nun reduzieren und dadurch Mehreinnahmen für die Kassen erzielen. [mehr]
Beruf Inkassounternehmerin – Vier Existenzgründerinnen im Porträt
Berlin, 18. Dezember 2012 – Die Inkassowirtschaft ist auch weiblich. Gerade für Existenzgründerinnen bietet die Branche exzellente Berufsperspektiven. Die aktuelle Ausgabe des BDIU-Magazins DIE INKASSOWIRTSCHAFT porträtiert vier erfolgreiche Inkassounternehmerinnen. [mehr]
Inkasso: Unverzichtbar für Wirtschaft, Verbraucher und Justiz
Berlin, 23. August 2012 – Für viele ist Inkasso so etwas wie ein Buch mit sieben Siegeln: Dass Forderungsmanagement notwendig ist, ist zwar unbestritten. Allerdings wissen die wenigsten, wie und in welchem Umfang das in der Praxis funktioniert. Eine neue Branchenstudie klärt jetzt auf. [mehr]
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